08.11.2017

Gerechtigkeit beim Testament

Gerechtigkeit beim Testament – wie geht das?

Immer wieder steht bei der Gestaltung des Testamentes der Wunsch nach Gerechtigkeit an erster Stelle. Eine Idee, die man aus unterschiedlichen Sichten sehen kann. Der Erbe sieht es natürlich anders als der Erblasser. Hinzu kommt, dass zwischen Testamentserstellung und dem Erbfall oft viele Jahre liegen.

 

Ein Hilfsmittel ist oft das Vermächtnis.

Einzelne Gegenstände werden einem Begünstigten zugeordnet. Diese Variante ist insbesondere zu wählen, wenn bereits zu Lebzeiten Gegenstände, wie der Familienschmuck Personen als Erbe versprochen wurden.

 

Viele Eltern lassen sich von dem Gedanken leiten, dass sich die Kinder schon einig werden. In der Realität lässt sich aber oft leider das Gegenteil beobachten. Es scheint in der menschlichen Natur zu liegen, dass das als begehrenswert erscheint, was auch ein anderer will. Interessiert sich eine Schwester für die Goldkette, so ist nahezu garantiert, dass diese plötzlich auch der anderen Schwester gefällt.

 

Was kann man vorbeugend tun? Eine Liste mit Sach-Vermächtnissen ist aber oft sehr mühselig, auch muss der Erblasser seine Liste ja ständig aktualisieren. Viel einfacher sind zwei bewährte Verfahren, die in das Testament eingebaut werden können:

 

Zum einen das „Wahlverfahren“, welches sich insbesondere bei zwei Kindern eignet. Dann wird für den beweglichen Nachlass schlichtweg angeordnet: „Der eine teilt, der andere wählt!“
Dies führt überraschenderweise häufig dazu, dass das Verfahren gar nicht angewandt werden muss, weil sich beide bereits vorab einig werden. Muss es doch angewandt werden, so wird derjenige, der teilt, tunlichst darauf achten, gleichwertige Pakete zu bilden.

 

Das andere Verfahren, vor allem wenn mehr als zwei Kinder vorhanden sind, ist das „Rundumverfahren“: Die Eltern bestimmen, beispielweise in der Reihenfolge des Alters der Kinder, wer sich zuerst einen Gegenstand aussuchen darf, wer als Zweites usw.. Haben alle sich einen Gegenstand ausgesucht, geht das Verfahren von vorne los.

 

All diese Gestaltungen können helfen, um den eigenen Wunsch nach Gerechtigkeit zu erfüllen. Der alleinige Gedanke „das wird schon“ führt erfahrungsgemäß nach dem Tod nicht immer zu einer friedvollen Auseinandersetzung.