07. September 2018

Achtung, Kamera! Was ist wirklich erlaubt?

Achtung, Kamera

Achtung, Kamera!
Vermieter darf weder eine echte Anlage noch eine Attrappe betreiben

 

Was ist erlaubt? Wenn ein Immobilieneigentümer Überwachungskameras im Eingangsbereich installiert hat, die eintreffende und das Haus verlassende Mieter ganz oder teilweise aufnehmen, dann können ihn die Betroffenen zum Abbau der Anlage zwingen. Selbst eine Attrappe muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gegebenenfalls entfernt werden.

(Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen 7 C 429/17)

Der Fall: Ein Vermieter hatte mehrere Kameras auf seinem Grundstück aufgebaut. Die Begründung: Er habe ein besonderes Sicherheitsbedürfnis, weil es in der Vergangenheit zu Diebstählen gekommen sei. Ein Mieter wollte sich damit nicht abfinden, er fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Der Eigentümer merkte zu seiner Verteidigung an, die Anlage sei bereits vor dem Einzug des Mieters, während der Besichtigung des Objekts, angebracht gewesen. Der Betroffene habe bei dieser Gelegenheit nicht mitgeteilt, dass er Probleme damit habe.

 

Quelle und weitere Tipps: LBS Infodienst Recht und Steuern 03.09.2018

Dies ist ein Archivbeitrag, der von der vorherigen Website übernommen wurde. Die Informationen sind in der Regel vollständig, einige Darstellungen können in Ausnahmefällen jedoch fehlen.

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