Rauchmelder ab 2017 in jeder Wohnung Pflicht
Der Countdown läuft: Zum Jahreswechsel endet in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist für die Rauchmelderpflicht. Ab 1. Januar 2017 müssen auch bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein, in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie angrenzenden Fluren müssen die lebensrettenden Geräte angebracht sein. Weitere Melder sollten z.B. im Wohnzimmer installiert sein, da hier die Brandgefahr durch Kerzen oder elektrische Geräte besonders groß ist.
Die Rauchmelderpflicht besteht für Neu- und Umbauten in Nordrhein-Westfalen bereits seit April 2013.
Beim Einbau von Rauchmeldern gilt: Je eher, desto besser, denn noch immer sterben in Deutschland pro Jahr rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen, die meisten nachts in ihren eigenen vier Wänden. Fast zwei Drittel sind Senioren. Rauchwarnmelder hätten Leben retten können.