14. November 2016

Sparkassen-Kolumne Erben+Vererben: „Bezahlen jetzt, sterben später“ – Bestattungsvorsorge“

Frühzeitige Vorsorge für die eigene Bestattung vermittelt das beruhigende Gefühl, alles für den Ernstfall geregelt zu haben.

 

Jeder hat seine eigenen Vorstellungen davon, wie er einmal bestattet werden möchte. Manche wollen den Blumenschmuck, die Abfolge der Musiktitel und die Speisefolge des Trauerschmauses bis ins kleinste Detail festlegen. Anderen genügt es zu wissen, dass Verwandte und Freunde ihnen einen letzten Gruß darbieten.

 

Bestattungsvorsorge ist nichts Neues. Schon im 19. Jahrhundert kümmerten sich im Todesfall Bestattungsunternehmer um die Angehörigen und nahmen ihnen gegen Bezahlung Behördengänge und Pflichten ab. Zu Lebzeiten kann jeder mit einer Bestattungsverfügung festlegen, wie er unter die Erde gebracht werden will. Er muss nur eine Summe hinterlegen, die die Ausgaben des Bestatters deckt. Ganz nach dem Motto: Bezahlen Sie jetzt, sterben Sie später.

Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten heute Vorsorgeverträge an. Darin kann der Kunde mit einem Bestatter vereinbaren, wie er dereinst beerdigt werden will.

 

Die Finanzierung

Es gibt mehrere Formen der Finanzierung der Bestattungsvorsorge:

Variante 1: Ein Mensch legt Ort und Art seiner Bestattung in einem Vertrag mit einem Bestattungsunternehmer fest. Stirbt er, begleichen die Erben die Kosten. Sie müssen hierbei unbedingt die Wünsche des Verstorbenen erfüllen.

Variante 2: Der Mensch, der Vorsorge für seine Bestattung trifft, zahlt im Voraus. Er hinterlegt Geld auf einem Sperrkonto oder in einer Sterbegeldversicherung. Bei letzterer ist ebenso ein monatlicher Sparplan möglich. Damit es mit den Erben keine Konflikte gibt, sollte er zu Lebzeiten eine Person seines Vertrauens einsetzen, die nach seinem Tod mit dem Geld die Bestattung bezahlt.

 

Das Kapital wird angelegt. Einmal jährlich oder auf Anfrage teilt der beauftragte Bestatter mit, wie sich das Geld verzinst hat. Zudem ist die Anlage noch mit einer Garantieverzinsung versehen. Ebenso ist diese Konstruktion gegen Insolvenz abgesichert und der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen.

 

Grundsätzlich aber gilt für die Vorstellungen für das Begräbnis:

Damit die Bestattung auch wirklich so durchgeführt wird, wie Sie es gerne hätten, müssen Sie Ihre Wünsche den Angehörigen mitteilen. In dem Moment, in dem Sie dies tun, mündlich oder schriftlich, treffen Sie eine Bestattungsverfügung.

Eine vorgeschriebene Form gibt es nicht: Eine Verfügung lässt sich in einem Gespräch mit dem besten Freund aussprechen, man kann eine schriftliche Notiz hinterlassen oder jemandem eine Vollmacht geben. Wenn man ganz sicher gehen will, dass die Bestattung gemäß den eigenen Vorstellungen abläuft, kann man seine Bestattungsverfügung auch bei einem Notar hinterlegen.

Schreiben Sie einfach auf, wie Sie beerdigt werden wollen, welche Musik gespielt werden soll, ob ein Priester sprechen soll. Juristisch handelt es sich dabei um eine Willenserklärung. Sie können sie nachträglich ändern oder aufheben. Die Bestattungsverfügung sollte auf keinen Fall Bestandteil des Testaments sein, da das Testament in aller Regel erst ab drei Wochen nach der Beerdigung eröffnet wird.

 

 

 

Dies ist ein Archivbeitrag, der von der vorherigen Website übernommen wurde. Die Informationen sind in der Regel vollständig, einige Darstellungen können in Ausnahmefällen jedoch fehlen.

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