16.08.2019

Erben und Vererben: Steuerfrei Erben

 

Nicht selten wird beim Thema Erben auch an die steuerlichen Belastungen gedacht. Grundsätzlich gilt, dass die nahen Verwandten viel besser gestellt sind als entfernte Verwandte, wie zum Beispiel Nichten oder auch der nicht verheiratete Lebenspartner. Dies bezieht sich sowohl auf die Freibeträge als auch auf die Besteuerungssätze.

Immobilie steuerfrei erben

Und doch gibt es bestimmte Vermögensgegenstände aus dem Nachlass, die steuerfrei übertragen werden. Hierfür muss weder Erbschaftsteuer gezahlt werden, noch werden sie bei der Berechnung der Steuer herangezogen. Einen besonderen Wert stellt hierbei das selbst genutzte Einfamilienhaus dar. Es kann im Erbfall durchaus steuerfrei an Familienangehörige übertragen werden.

Erbt der Ehegatte bzw Lebenspartner die selbst genutzte Immobilie, so ist der Erwerb steuerfrei, wenn die Familienwohnung sofort selbst zu eigenen Wohnzwecken in den folgenden 10 Jahren genutzt wird. Mit dem Begriff Lebensmittelpunkt unterstreicht der Gesetzgeber, dass es sich bei diesen Immobilien nicht um Zweitwohnungen oder Ferienhäusern handeln darf.

Die Größe der Immobilie ist hier übrigens nicht relevant. Im Falle des verheirateten Partners ist es egal, ob eine Eigentumswohnung oder eine Villa übertragen werden. Wird allerdings eine Immobilie an ein Kind oder auch an ein Enkelkind (im Falle des Vorversterbens des Elternteils, über den es das Erbteil herleitet) übertragen, reicht die Steuerfreiheit nur bis zu einer maximalen Größe der Immobilie. Bis zu 200 Quadratmeter darf die Immobilie groß sein. Eine eventuell übersteigende Fläche wird dann steuerlich relevant.

Ein vorzeitiger Auszug aus der ererbten Immobilie zum Beispiel nach neun Jahren hat zur Folge, dass der zunächst steuerfreie Erwerb komplett nachversteuert wird.
Die Immobilie stellt oft den Familienmittelpunkt dar. Nicht nur die steuerliche Behandlung ist besonders, insbesondere wird bei Übertragung oder Vererbung immer wieder der Familienfrieden auf die Probe gestellt.

Erbrechtstage 2019

Gerne möchte ich auf den Vortrag vom Münchener Erbrechts-Experten Prof. Dr. Klaus Michael Groll im Rahmen der Erbrechtstage am 7. Oktober in der Werler Stadthalle hinweisen. Aus seiner Jahrzehnte lange Erfahrung wird er zum Thema „Immobilien klug und ohne Streit vererben“ sprechen.
Mehr Infos zum Vortrag: https://soestwerl.sparkasseblog.de/2019/07/15/jetzt-karten-sichern-fuer-die-erbrechtstage-2019/