Erben & Vererben: Zeit der offenen Herzen

Es weihnachtet sehr, das Fest der Nächstenliebe naht und landauf, landab steigt der Wunsch Gutes zu tun.

Der Anzeiger betitelte in seiner letzten Dienstagsausgabe diese Wochen liebevoll als „Zeit des Gebens“. Ohne die Bereitschaft so vieler, sich für die Gesellschaft einzusetzen, in der sie leben, wäre unser Land und unsere Region weitaus ärmer.

Während das dienstägliche Thema des Tages sich um die Wahl des richtigen Empfängers der Zuwendung kümmerte, möchte ich die Unterscheidung zwischen Spenden, Zustiften und Stiften erklären.

Grundsätzlich sprechen wir bei den Empfängern von gemeinnützigen Organisationen, die in diesen Tagen allerlei Spenden erhalten. Kleine oder auch größere Summen fließen Ihnen zu und unterliegen den Vorgaben der Abgabenordnung. Diese sieht die grundsätzlich zeitnahe Verwendung der steuerbegünstigen, satzungsmäßigen Zwecke vor. Dies bedeutet, dass die Spende innerhalb der kommenden zwei Jahre für den guten Zweck eingesetzt werden muss.

Möchte ich nun eine größere Summe zuwenden und wünsche nicht gleich die Ausgabe des Geldes, sondern den Erhalt des Kapitals und deren Einsatz des Ertrages für den guten Zweck auf Ewigkeit, suche ich eine passende Stiftung, die meinen gewünschten Zweck erfüllt. Das durch Zustiften in die Stiftung eingebrachte Vermögen bleibt erhalten, gearbeitet wird mit den regelmäßigen Erträgen (z. B. Zinsen), die das Stiftungsvermögen erwirtschaftet. Sinnvoll ist eine solche Zustiftung ab einer Summe von 1.000€.
Der Wunsch nach Hilfe in der Region trifft oft auf regionale Stiftungen, die sich um das persönliche Umfeld kümmern. Ein emotionaler Bezug zu begünstigten Menschen oder Institutionen ist oft ein besonderer Herzenswunsch.

Aber auch jene, die ihr Vermögen oder einen Teil davon auf ewig erhalten möchten, können damit Gutes tun. Stifter sein ist gar nicht schwer, die Gründung mit fachkundiger Hilfe recht unkompliziert und der Zeitpunkt frei wählbar- schon jetzt oder von Todes wegen.

Denn eines steht immer im Mittelpunkt – der Stifterwille. Ihre Idee von Gemeinnützigkeit wird in der Satzung niedergeschrieben und sorgt dafür, dass das Kapital erhalten bleibt und die Erträge Jahr für Jahr den vom Stifter gewünschten Zweck erfüllen- Gutes zu tun.

 

Ingo Bankamp, zertifizierter Stiftungsberater (Managementakademie der Sparkassen Bonn) und die Sparkasse Werl wünschen allen Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit!