29.03.2019

Erben+Vererben: Gemeinsam erben

Die Erbengemeinschaft als Lösung?

Mehrere Erben werden gemeinsam zum so genannten Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Doch woher kommt der durchaus schlechte Ruf, den die Erbengemeinschaft hat? Viele verbinden mit dieser Regelung allerlei problematische Abwicklungen.

In der gesetzlichen Erbfolge findet man regelmäßig die Erbengemeinschaft. So regelt der Gesetzgeber, dass mehrere Erben einer Ordnung gleich erben. Und hier bildet sich die Gesamthandsgemeinschaft. Dies bedeutet, dass der Nachlass ungeteilt auf die Erben übergeht. Diese Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass gemeinsam und teilt ihn auch gemeinsam auf. Allerdings handelt nicht jeder mit einem Bruchteil des Vermögens, sondern alle Gegenstände gehören allen gemeinsam.

In der praktischen Umsetzung erscheint die Verwaltung der Gelder auf Konten noch plausibel, da hier alle Verfügungen von allen Erben gemeinsam veranlasst werden müssen. Und dies unabhängig von der Höhe des Erbanteils.
Bei Gegenständen stellt sich das schon schwieriger dar. Jede Wohnung gehört allen Erben und jede Miete steht allen zu. Aber auch jede Reparatur obliegt allen Erben. Zu treffende Entscheidungen müssen einstimmig fallen. Sollte sich ein Erbe nicht äußern können oder wollen, kann nicht gehandelt werden.

Und hier liegen mögliche Probleme begründet. Finden die Erben keinen gemeinsamen Weg, wird die Erbengemeinschaft schnell zum Fluch. Gelingt der Weg des gemeinsamen Handelns, winkt zur Belohnung die wohl gerechteste Aufteilung, da die gesetzliche Erbfolge sehr pauschal verteilt.

Wer allerdings denkt, nur der Gesetzgeber nutzt das Medium der Erbengemeinschaft, der irrt. Auch in vielen selbst verfassten Testamenten werden Erbengemeinschaften angeordnet, um möglichst gerecht das Vermögen zu verteilen. Anordnungen, dass die Kinder zu gleichen Teilen erben, gründen eine Erbengemeinschaft. Dies kann durchaus gewollt sein. Wer aber mit einer stockenden Abwicklung rechnet, der sollte gut überlegt seinen letzten Willen formulieren.

Teilungsanordnungen, Vermächtnisse oder eine Testamentsvollstreckung können hilfreich sein, um den letzten Willen unkompliziert umzusetzen. Ihre Erben werden es Ihnen danken.