11.03.2020

Irrtümer rund ums Erben

Es ist ein Thema, welches man ungern anpackt oder auch nachfragt.

Das Thema Erben hat jedoch eine enorm hohe Wichtigkeit und kann Unfrieden stiften, wenn es um die Aufteilung des Lebenswerkes nach dem Tode geht. Es kursieren eine Vielzahl von Irrtümern rund um das Thema Erben. So zum Beispiel die Annahme, dass man unbedingt zum Notar gehen muss, um ein Testament zu verfassen.

 

Handschriftliches Testament

Grundsätzlich kann ein Testament durchaus handschriftlich verfasst werden. Es bleibt zu beachten, dass es eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden muss. Auch bei einer gefühlt schlechten Handschrift darf der Testamentstext nicht getippt werden. Die Nennung von Ort und Datum sichern, dass die Feststellung des zeitlich letzten Willens auch gesichert ist.
Dennoch birgt es ein gewisses Risiko, wenn man nicht die Beratung eines Rechtsanwaltes oder Notares in Anspruch nimmt. Diese helfen bei der Wahl der richtigen Formulierungen. Insbesondere, wenn die Sachverhalte komplexer werden und eine Vielzahl von Begünstigten bedacht werden soll, dann sollte sachkundige Hilfe hinzugezogen werden.

Natürlich entstehen bei einem notariellen Testament Kosten. Doch der Gang zum Notar macht den Erbfall nicht unbedingt teurer, sondern unter Umständen sogar günstiger. Im Falle der Erforderlichkeit eines Erbscheines kann es zu Ersparnissen kommen. Dieser wird bei Immobilienbesitz oder großen Vermögen benötigt. Und auch ein Erbschein kostet Geld und ein Erbschein wird höher bepreist. Grundsätzlich richten sich die Kosten für Testament und Erbschein nach der Höhe des Vermögens ab. Gibt es ein notarielles Testament, wird allerdings dann kein Erbschein benötigt.

Dies ist einer dieser Irrtümer rund um das Thema Erben.

Auf Einladung der VHS Werl/Wickede/Ense werde ich am 1. April um 18:30 Uhr im Rathaus in Ense über weitere Irrtümer aufklären unter dem Titel „Zehn Irrtümer rund ums Erben“. Bleiben Sie gesund!

www.vhs-werl.de