Neubau

Neubauförderung mit strengeren Regeln kommt

Für effiziente Energiehäuser gibt es verbilligte Kredite ab 1. März 2023

Um die Klimaziele zu erreichen, hat die Bundesregierung im Januar 2023 das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ aufgelegt. Vom 1. März 2023 an können Bauherren und Bauherrinnen wieder Anträge auf Neubauförderung stellen – um zinsverbilligte Kredite bis zu 150.000 Euro zu erhalten. Die Vorgaben sind nun strenger.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Über das Förderprogramm gibt es zinsverbilligte Kredite für den Bau oder den Kauf von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  • Voraussetzung: Die Immobilien müssen besonders klimafreundlich sein.
  • Anträge können Bauherren und Bauherrinnen sowie Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren stellen.

Wohnungsneubau: derzeit keine Erfolgsgeschichte

Nach der jahrelangen Überhitzung am Immobilienmarkt schwächelt die Immobilienbranche nun: Die Zinsen sind gestiegen, Baumaterialien wurden teurer, Fachkräfte sind rar und die Aufträge gehen zurück. Der Wohnungsbau in Deutschland ist derzeit keine Erfolgsgeschichte. Nun hat die Bundesregierung neben bereits vorhandenen Förderungen neue Fördermittel mit einem Volumen von 750 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Hierbei liegt der Fokus darauf, die Treibhausgasemission zu verringern.

Was ist neu an den Regelungen?

Das nachhaltige Bauen soll gestärkt werden, deshalb werden nur klimafreundliche Vorhaben und ressourcenschonendes Bauen gefördert. Mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs muss von erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Für Privatpersonen und Investierende wird es beim Bau und Kauf besonders klimafreundlicher Häuser (nur noch) zinsverbilligte Kredite geben. Das bedeutet wiederum: Die Fördermittel der KfW sind keine Zuschüsse, also keine Direktzahlungen nach dem Kauf mehr.

Neu ist auch, dass jetzt Materialkosten gefördert werden. Keine Förderungen gibt es bei diesem Programm für Anlagen wie Photovoltaik, Windkraft oder Stromspeicher.

Die neue Bauförderung setzt auf effiziente Gebäude

Um das ehrgeizige – und zugleich dringend notwendige – Ziel zu erreichen, bis 2045 den Gebäudebestand deutschlandweit klimaneutral zu bekommen, unterstützt der Staat von jetzt an nur noch nachhaltige Immobilienprojekte: Diese müssen hohe energetische Standards erfüllen. „Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Wer heute noch so baue wie früher, um kurzfristig Geld zu sparen, schade dem Klima und langfristig auch seinem eigenen Geldbeutel – eben durch horrende Nebenkosten. Kurz: Nachhaltiges Bauen und Sanieren ist sozusagen das Fundament für eine Förderung.

Deshalb gibt es die neuen Förderungen der KfW

Im Januar 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium wegen einer Antragsflut die Zuschüsse der KfW – der Förderbank des Bundes – vorzeitig beendet, da Milliarden an Mehrkosten drohten. Im Frühjahr wurde das Programm fortgesetzt und kurz darauf wieder gestoppt, da das Geld rasch ausgeschöpft war. Daraufhin hatte die Bundesregierung ein grundlegend neues Förderprogramm angekündigt – dieses wird nun vom 1. März 2023 an umgesetzt.

So heißen die neuen Förderprogramme der KfW

Gefördert wird durch die KfW die Sanierung, der Neubau und der Kauf einer effizienten Immobilie – egal, ob Haus oder Eigentumswohnung.
Die KfW-Programme heißen:

  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297)
  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)

Die Förderung für klimafreundliches Bauen ist die erste Stufe. Als zweite Stufe kündigt die Bundesregierung für Juni 2023 eine neue Eigentumsförderung für Familien an. Angesprochen werden Familien mit bis zu 60.000 Euro Jahreseinkommen plus 10.000 Euro je Kind. Für dieses KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten werden dann 350 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.

Was ist die Neubauförderung?

Mit der Neubauförderung setzt die Bundesregierung darauf, dass Häuser und Wohnungen zukünftig nur noch energieeffizient gebaut oder gekauft (Ersterwerb) werden.

Zwei wesentliche Punkte gehören zum neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“.

  1. Es geht um Klimaschutz und deshalb auch um Standards wie beim Effizienzhaus.
  2. Zudem soll klimafreundliches Bauen die Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren.

Auch Bestandsimmobilien, die klimafreundlich saniert werden, werden weiterhin gefördert, da der Klimaschutzeffekt dort viel größer ist als im Neubau.

Wer kann die Neubauförderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Investoren und Investorinnen, Unternehmen, Genossenschaften und Privatpersonen. Direkte Zuschüsse erhalten zudem Kommunen und Landkreise etwa für den Bau von Wohnungen, Kitas oder Schulen.

Wie wird die Neubauförderung beantragt?

Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Es gibt die Programme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ (297) „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“ (298) und „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299).

Ab wann kann ich die KfW-Förderung für Neubauten beantragen?

Anträge können Bauherren und Erstkäufer ab 1. März 2023 bei der staatlichen Förderbank KfW stellen.

Wie hoch ist die KfW-Förderung beim Neubau?

Die neue Förderung hat ein Gesamtvolumen von 750 Millionen Euro pro Jahr:

  1. Klimafreundliche Wohngebäude ohne Nachhaltigkeitssiegel werden mit einem Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert.
  2. Für besonders nachhaltige Wohngebäude können Bauherren und Bauherrinnen sowie Erstkäufer und Erstkäuferinnen einen Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit stellen.

Auf diese Kredite gibt es dann eine Zinsverbilligung. Und diese Zinsverbilligung dämpft die Zinslast für Schuldner um bis zu vier Prozent pro Jahr – gemessen an den marktüblichen Konditionen.

Was wird alles beim Neubau gefördert?

Mehr Geld vom Staat gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ erreichen – ein staatliches Gütesiegel, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Dieses Siegel betrachtet die ganze Energieeffizienz – vom Energieverbrauch, dazu gehört etwa: die Umweltfreundlichkeit der Baustoffe, die Wärmedämmung, die Dichte der Fenster und Türen, die luftdichte Gebäudehülle und der Einsatz regenerativer Energien. Wichtig ist auch, ob sich Materialien recyceln lassen.

Für welche Gebäude kann die Neubauförderung beantragt werden?

Gefördert wird die Sanierung, der Neubau und der Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzhauses, egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Die Immobilie muss einen technischen Standard erfüllen, genauer: den strengen Energiestandard EH 40 (Bisher galt noch der Energiestandard EH-55). EH 40 bedeutet nun, dass die Immobilie nur 40 Prozent der Energie verbrauchen darf, im Vergleich zu einer üblichen Referenzimmobilie.

(Stand: 09.02.2023)