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14.08.2025

Was tun bei Unwettern, Bränden oder Überschwemmungen am Urlaubsort?

Was gilt, wenn im Urlaubsland plötzlich der Wald brennt oder weite Teile unter Wasser stehen?


Ob Sie kostenlos stornieren können und Ihr Geld zurückbekommen, hängt von mehreren Faktoren ab.
 

Der Urlaub steht an – doch dann sieht man in den Nachrichten Bilder von Waldbränden oder Überschwemmungen am Urlaubsort. Kann man dann stornieren?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach. Sie hängt beispielsweise davon ab, wie man gebucht hat: Pauschaltouristen können die Reise leichter absagen und ihr Geld zurückbekommen als diejenigen, die Flug und Hotel individuell gebucht haben. Oft ist nicht eindeutig, was als Pauschalreise zählt.

Die Verbraucherzentrale hat eine Hilfe ins Netz gestellt, die bei der Einordnung unterstützt: https://www.vzhh.de/themen/online-service/pauschalreise-check
Wer einen Pauschalurlaub storniert, muss üblicherweise Stornokosten zahlen, die höher ausfallen, je näher der Abreisetag kommt. Haben Sie die Module Ihrer Reise getrennt gebucht, kommt es darauf an, was bei der Buchung festgelegt wurde: Gibt es bei der Flug- beziehungsweise Hotelbuchung eine Stornierungsoption? Falls nein, werden Sie in der Regel nicht den gesamten Betrag, sondern höchstens einen Teil zurückbekommen.

Sind es außergewöhnliche Umstände?
Eine weitere Rolle spielt, ob die Naturkatastrophe als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt. Dabei zählt nicht das persönliche Empfinden. Wer unbegründet Angst hat, dass sich beispielsweise ein Waldbrand bis zum Ferienort ausbreiten könnte, wird auf den Kosten sitzen bleiben.
Zu außergewöhnlichen Umständen zählen üblicherweise Kriege oder Unruhen, Überflutungen, Vulkanausbrüche oder Lawinenabgänge sowie andere Naturkatastrophen am Reiseort oder zumindest in unmittelbarer Nähe. Auch wenn Fluglotsen streiken oder gefährliche Krankheiten ausbrechen, können das außergewöhnliche Umstände sein. Hat das Auswärtige Amt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit) eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen, stehen die Chancen zumindest für Pauschaltouristen nicht schlecht, ihr Geld zurückzubekommen.
Gibt es eine solche Reisewarnung nicht, obwohl beispielsweise in der Woche vor der Abreise die Erde bebte, sollte man zunächst mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen. Er wird die Reise sicher absagen, wenn eine ernsthafte Gefahr besteht. In diesem Fall bekommen Sie Ihr Geld zurück. Unklug wäre es, von sich aus zu stornieren, insbesondere wenn es bis zum Urlaub noch einige Wochen oder sogar Monate sind. Bis dahin kann sich die Lage verbessern. In diesem Fall zahlt man selbst mindestens die Stornokosten.

Was, wenn Sie schon vor Ort sind?
Sollten Sie schon im Urlaubsland sein, wenn eine Naturkatastrophe eintritt, können Sie die Reise kündigen. Dann allerdings müssen Sie auch betroffen sein: Steht das Wasser beispielsweise in Ihrem Hotel oder brennt es unmittelbar neben Ihrer Unterkunft, wird der Veranstalter Ihre Rückreise organisieren müssen. Die Verbraucherzentrale hat sich mit diesen Fragen noch ausführlicher befasst.