09.10.2018

Nicht nur das Testament ist wichtig

Im Rahmen der monatlichen Erbrechts-Kolumne im Blog der Sparkasse SoestWerl schreibt heute als Gastkolumnist Dr. K. Jan Schiffer, Rechtsanwalt (SP§P Schiffer & Partner) und einer der „25 besten Erbrechtler Deutschlands“ (WirtschaftsWoche 51/2009).

Dr. K. Jan Schiffer
Rechtsanwalt (SP§P Schiffer & Partner)

 

Nicht nur das Testament ist wichtig

Wie schwer ist es häufig für Eltern, ein Testament zu verfassen und dabei ihren Kindern und Enkeln oder sonstigen Erben gerecht zu werden. Im Idealfall stimmen die Eltern ihre letztwillige Verfügung mit einem versierten Berater ab, damit ihre Wünsche verständlich und rechtlich haltbar niedergeschrieben werden. Das allein ist schon schwer genug. Es kommt aber noch Weiteres hinzu.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung für den Krankheitsfall sollte abgefasst werden. Wichtig ist außerdem eine Vorsorgevollmacht für den Fall, dass man im Alter nicht mehr richtig fit ist und seine Entscheidungen nicht mehr völlig alleine treffen kann.

Die rechtlich korrekte Formulierung dieser Texte ist schon nicht ganz leicht. Ein noch viel größeres Problem ist es in der Praxis nach meiner Erfahrung aber, die passenden und engagierten Menschen zu finden. Menschen, die im Ernstfall entsprechend der Patientenverfügung entscheiden und durchsetzen, dass mit dem kranken Menschen so umgegangen wird, wie er es festgelegt hat. Da sind nicht selten unsichere Ärzte zu überzeugen. Noch schwieriger ist es, passende Bevollmächtigte für die Vorsorgevollmacht zu finden. Diese Bevollmächtigten sollen im Bedarfsfall verhindern, dass ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt wird, der als wildfremder Mensch dann über uns und unsere finanziellen Wünsche (mit-) entscheidet.

Notfallakte

Als ob das alles noch nicht genug ist, bitte ich außerdem immer darum, dass eine Notfallakte angelegt wird. Diese Unterlagensammlung soll dazu dienen, dass die trauernden Hinterbliebenen möglichst schnell Fragen wie die Folgenden beantworten können: Wo liegt das Testament? Welcher Berater weiß zu welchem Thema Bescheid und kann helfen? Welche Verträge, Versicherungen etc. sind wichtig? Wer ist der richtige Ansprechpartner bei der Bank? Usw. Alles Wichtige gehört in dieser Akte. Das sind etwa auch die Adressen der Freunde und Bekannten, die zur Beerdigung kommen sollen. Wer einmal um einen nahen Angehörigen getrauert hat, weiß, wie schwierig es ist, sich in der Trauerphase um „Schriftkram“ zu kümmern: Helfen wir doch unseren Abkömmlingen und Erben dabei. Stellen wir eine Notfallakte zusammen. Das beruhigt uns und es hilft unseren Erben.

 

Besuchen Sie auch unsere Erbrechtsveranstaltung in Bad Sassendorf am 10.10.2018: > soestwerl.sparkasseblog.de