11.11.2024

Rückblick auf die Veranstaltung „Immobilien vererben – was ist steuerlich zu beachten“

250 Personen waren am Mittwoch, 30. Oktober 2024, unserer Einladung gefolgt und haben den spannenden Vorträgen rund um das Thema „Immobilien vererben – was ist steuerlich zu beachten“ aufmerksam verfolgt. Gemeinsam mit dem Verein Haus & Grund Soest e.V. haben wir deren Mitglieder und auch unsere Kundinnen und Kunden eingeladen. Bereits nach kurzer Zeit war die Veranstaltung, die im Alten Schlachthof in Soest stattgefunden hat, restlos ausgebucht.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Ingo Bankamp, Leiter des Private Bankings unserer Sparkasse, und Heike Lampe, Vorsitzende des Vereins Haus und Grund Soest eV, übernahm Beate Hellmich-Remmert, Rechtsanwältin und Notarin aus Soest, den ersten Part. Ihr Schwerpunkt lag auf dem Thema „Streit vermeiden“ und so ging es mit einem Blick auf die gesetzliche Erbfolge direkt ins Detail. Denn sobald es mehr als einen Erben gibt und sich die dadurch entstehende Erbengemeinschaft nicht einig ist, was mit der Immobilie passieren soll, ist der Streit vorprogrammiert. An dieser Stelle erfolgte zum ersten Mal der Appell, den Nachlass frühzeitig zu regeln, also ein Testament zu verfassen. Zur Vorbereitung auf die Nachlassplanung ist es hilfreich, eine Übersicht der Immobilien zu erstellen und den Wert professionell einschätzen zu lassen. Sollte eine Immobilie im Ausland zum Vermögen gehören, sollte immer ein Rechtsrat eingeholt werden. Zum Abschluss ihres Vortrages gab die Rechtsanwältin und Notarin noch einen wichtigen Tipp aus der Praxis: es sollte gut überlegt werden, ob man die vorgesehen Erben über die Wünsche aufklären möchte oder eben nicht.

Den zweiten Vortrag an diesem Abend übernahm Ingo Bankamp und sein Thema lautete „Welche Vorteile bieten Vollmachten“. Nach der Vorstellung der verschiedenen Vollmachten und deren Anwendungsfällen folgte ein kurzer Exkurs zum Thema Testamentsvollstreckung. Ein Testamentsvollstrecker erhält die Aufgabe, sich um die Verwaltung des Nachlasses zu kümmern, also die im Testament festgelegten Punkte praktisch umzusetzen. Er hilft dann zum Beispiel bei der Auflösung des Haushaltes oder der Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Übrigens sind auch drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Hellweg-Lippe ausgebildete Testamentsvollstrecker.

Mit einer rhetorischen Frage „Staat oder Familie – wer soll bei einer Immobilienübertragung profitieren?“ begann schließlich Dipl.-Kaufmann Holger Schnarre, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, seinen Vortrag. Auch hier stand zunächst die gesetzliche Ausgangssituation im Fokus, bevor Lösungen präsentiert wurden, die eine zu zahlende Erbschaftssteuer vermeiden können. Insbesondere das Thema Übertragung zu Lebzeiten, z.B. an die Kinder, wurde als Ansatz vorgestellt.

Da der Andrang für die Vortragsveranstaltung die Kapazitäten des Alten Schlachthofes deutlich überstiegen haben, wird die Veranstaltung Anfang 2025 wiederholt. Neuer Termin ist Mittwoch, der 19. Februar 2025, die Anmeldung wird ab Mitte Januar möglich sein.