14.03.2017

Sparkassen-Kolumne Erben + Vererben: Die richtige Vollmacht hilft


 

Im Beruf ist es wichtig, den Tagesablauf durch eine sinnvolle Vertretungsregelung zu gewährleisten. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall darf das Tagesgeschäft nicht stehen bleiben. So die Theorie. Doch wie regelt jeder persönlich seine Vertretung? Was passiert, wenn man gerade nicht greifbar ist –  aus welchen Gründen auch immer.
In meinen Gesprächen sehe ich immer wieder die Angst davor, die Vertretungsregelung einzurichten. In vielen Fällen nahezu gefährlich, sieh man doch auch Firmenchefs, die keine Vollmachten eingerichtet haben und zum Beispiel Gefahr laufen, dass Löhne nicht gezahlt werden können, wenn der Chef krank ist oder sich einfach nur im Urlaub befindet.
Eine Vorsorgevollmacht kann hierbei schon mit wenig Aufwand helfen.

 

Immerhin steigt das Interesse, rechtlich vorzusorgen und mehr als 3,3 Millionen dieser Vorsorgevollmachten sind schon beim Zentralen Vorsorgeregister registriert, eine Einrichtung der Bundesnotarkammer, die im Jahr 2005 gegründet wurde. Mit der Registrierung ist sichergestellt, dass Gerichte im Ernstfall erfahren, dass es einen Bevollmächtigten gibt. Kann jemand plötzlich Dinge nicht mehr selber regeln und gibt es keinen Hinweis auf einen Bevollmächtigten, fragen Gerichte beim Register nach.

 

Deshalb sollte sich jeder ab dem 18. Lebensjahr um eine Vorsorgevollmacht kümmern, in der er jemanden beauftragt, im Fall von Krankheit, Unfall oder Alter für ihn zu handeln.
Zwar sieht niemand der Tatsache gerne ins Auge, dass er seine Lebensumstände vielleicht irgendwann nicht mehr selbst regeln kann. Doch Ehepartner und nahe Familienangehörige sind nicht automatisch autorisiert, für einen zu entscheiden.

 

In der Vorsorgevollmacht ist geregelt, dass eine bevollmächtigte Person den Vollmachtgeber bei allen wichtigen Entscheidungen vertritt – zum Beispiel bei medizinischer Behandlung, der Wahl des Aufenthaltsortes oder bei Bank- und Geldgeschäften. Sie setzt ein persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Sie kommt zum Einsatz, wenn jemand infolge Krankheit, Unfall oder – zum Beispiel altersbedingtem – Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nur teilweise in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.

 

Die Vorsorge sollte schriftlich geregelt werden. Musterformulare helfen, an alles zu denken. In der Vorsorgevollmacht sollte festgelegt sein, wer sich zum Beispiel um Gesundheitsfragen, Behörden, Wohnung und Versicherungen kümmert.
Geht es um das Girokonto und weitere Bank- oder Depotkonten, reicht eine einfache Vorsorgevollmacht nicht aus. Hier ist man ebenso wie bei Immobilien- bzw. Grundbuchangelegenheiten an die Form gebunden und eine notarielle Vorsorgevollmacht sollte gewählt werden.

 

Die Vorsorgevollmacht ist eine von vielen möglichen – aber auch immens wichtigen – Vollmachten. Viel zu schnell ist man in seiner Handlungsmöglichkeit eingeschränkt und der Wunsch selbstbestimmt seine Vertretung zu regeln, sollte im Vorfeld fixiert werden.
Gerne möchte ich hier auf meinen Vortrag „Vollmachten für den Fall der Fälle“ bei der VHS im Rathaus Ense am 21.März 2017 um 19:00 Uhr hinweisen. Mehr erfahren Sie hier.