03.07.2017

Sparkassen-Kolumne Erben+Vererben 07/2017: „Wenn die Kinder nicht alles erben sollen“

Die Details einer Vermögensnachfolgeplanung sind vielseitig. Die Wünsche für den höchstpersönlichen Nachlass und des Lebenswerkes gilt es zu bündeln.

 

Grundsätzlich gilt, dass der eigene Wille nach dem Tod nur dann zur Geltung kommt, wenn ein Testament verfasst worden ist. Ist dies nicht der Fall erben die „gesetzlichen Erben“, also die Bluts-Verwandten.

 

Immer wieder fällt es Menschen jedoch schwer, jemanden zu benennen, der aus der eigenen Sicht heraus „erbwürdig“ ist. Und dies nicht nur, wenn die nahen Verwandten fehlen oder der Familienfrieden nicht mehr intakt ist. Viele Kinder stehen mitten im Leben, haben ein gutes Einkommen oder haben auch zu Lebzeiten schon elterliche Unterstützung erfahren.

Viele Ältere kennen hingegen noch die Zeiten, in denen das Geld knapp war und das Essen nicht reichte.

 

So kommt der Wunsch auf, neben einer Übertragung von Vermögen und/oder Immobilien auf die Kinder auch mit einem Teil des Vermögens Gutes zu tun. Im Rückblick erkennen viele Menschen, ihre gesteckten Ziele im Laufe des Lebens erreicht und die Herausforderungen erfolgreich gemeistert zu haben. In dieser Erinnerung stellt sich nicht selten ein tiefes Gefühl von Dankbarkeit ein und das Bedürfnis, diesem Gefühl tatkräftig Ausdruck zu verleihen.

 

Dies kann zum einen mit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation geschehen, zum anderen bieten Stiftungen wunderbare Gestaltungsmöglichkeiten. Mit der Einrichtung einer solchen Stiftung lässt sich eben dieser „Wunscherbe“ schaffen.

 

 

Ihre eigene Stiftung

 

Das Vorgehen ist denkbar einfach: Sie gründen zu Lebzeiten oder von Todes wegen eine gemeinnützige Stiftung, um diese dann testamentarisch als einen Ihrer Erben einzusetzen. Natürlich können Sie daneben noch Vermächtnisse zugunsten geschätzter Freunde, lieber Verwandter und Bekannter ausstellen.

Entgegen landläufiger Meinung müssen Stiftungen nicht „millionenschwer“ sein. Stiftungen dieser Größe stellen eher Ausnahmen dar. Weit über 60 Prozent aller hiesigen Stiftungen haben ein Vermögen von bis zu 500.000 Euro. Bereits mit 25.000 Euro können Sie ihre eigene Stiftung gründen.

 

Insbesondere dann, wenn Sie keine eigenen Kinder bzw. keine geeigneten Erben haben, ist der „Wunscherbe Stiftung“ beinahe ohne Konkurrenz. Eine solche Nachlassregelung unter Einbezug einer Stiftung bietet zahlreiche Vorteile. Neben umfassenden Steuervorteilen sticht aus meiner Sicht insbesondere der nachhaltige Erhalt Ihres persönlichen Willens hervor. Der Stifter persönlich legt in der Satzung fest, wie das Stiftungskapital eingesetzt werden soll. Das Kapital wird über Jahrzehnte und Jahrhunderte erhalten und die Erträge hinterlassen jährlich die Spuren des Stifters, da die Stiftung Ihren Namen tragen darf.

 

Wichtig ist, ein inneres Gespräch mit sich selbst zu führen und zu wissen, was man denn nun mit dem eigenen Lebenswerk bewirken möchte.

Ihr Wille zählt.