17.01.2018

Testament sicher aufbewahren

Sparkassen-Kolumne „Erben & Vererben“: Testament sicher aufbewahren!

Insbesondere Alleinstehende sollten darauf achten, dass ein Testament gefunden wird

Die ungemütlichen Wintermonate bieten sich nahezu an, um endlich ungeliebte Aufgaben zu erledigen. Und so datieren viele Testamente in den Wintermonaten. Doch wer seinen guten Vorsatz für das neue Jahr nun erfüllt und seinen letzten Willen verfasst hat, möchte sicherlich nicht, dass ein jeder Besucher einen Blick in das Testament wirft. Zum einen ist es eine höchstpersönliche Niederschrift, zum anderen kann der letzte Wille ja auch jederzeit erneuert werden.

Aber: Das beste Testament nutzt nichts, wenn es nicht gefunden wird. Die Fälle, bei denen man glaubt und eigentlich weiß, dass der Verstorbene ein Testament verfasst hat, es nun aber nicht auffindbar ist, sind bekannt. Ebenso wie jene Fälle, in denen ein Testament erst nach Jahren in persönlichen Unterlagen gefunden wird.

 

Doch wie und vor allem wo ist der beste Aufbewahrungsort für mein Testament?

Während in Partnerschaften oder Familien in der Regel der Lagerort dieses Testamentes bekannt und zugänglich sein sollte, gilt für Alleinstehende eine besondere Sorgfalt.
Nehmen wir als Beispiel eine vermögende kinderlose Witwe. In ihrem Testament hat sie nicht die durch die gesetzliche Erbfolge erbberechtigte Nichte begünstigt, sondern lieber eine gemeinnützige Organisation als Erben eingesetzt. Solche Beispiele sind sicherlich nicht aus der Luft gegriffen.

Doch wer findet nun dieses Testament beim Blick durch die Unterlagen? Nicht selten eben diese enterbte Person! Wird sie nun ihre im Gesetz verankerte Pflicht erfüllen und das Testament zur Eröffnung einreichen? Täte sie es nicht, wäre es strafbar… Machen Sie sich bitte Ihr eigenes Bild.
Und die Idee, ein Testament im Schließfach bei der Bank zu hinterlegen, hat die gleiche Konsequenz, denn nicht die gemeinnützige Organisation wird das Schließfach öffnen, sondern die gesetzlich erbberechtigte –aber hier enterbte- Nichte.

 

Die Höhe der gefundenen, aber nicht eröffneten, Testamente ist unbekannt.

Eine sichere Verwahrung bietet Ihnen das Nachlassgericht beim Amtsgericht. Das Testament können Sie dort abgeben. In einem verschlossenen Umschlag unter Vorlage des Ausweises wird der letzte Wille hinterlegt und Sie erhalten einen sog. Hinterlegungsschein als Quittung. Für diese Aufbewahrung werden einmalig 75€ fällig, weitere 15€ für die Registrierung in einem Zentralregister. Somit ist sichergestellt, dass der letzte Wille von einer neutralen Person gefunden wird. Und natürlich kann das Testament jederzeit trotz Aufbewahrung wieder aufgehoben oder geändert werden.