08. April 2016

Letzter Wille – aber richtig!: Gut besuchter Vortrag an der VHS Werl

05.04.2016 VHS in Werl

Das Thema Testament gehört zu den Dingen, die man ungern angeht. Dies wird besonders in einer aktuellen Emnid-Umfrage deutlich. Mehr als 80 Prozent der Deutschen haben klare Vorstellungen wie der letzte Wille geregelt sein soll. Jedoch haben nur 29 Prozent ihren letzten Willen in einem Testament festgehalten.

 

Am gestrigen Nachmittag war dies der Anlass für die zahlreichen Besucher des Vortrages von Ingo Bankamp an der VHS in Werl, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Für alle, die ihren letzten Willen nicht in einem Testament festgehalten haben, hat das Bürgerliche Gesetzbuch eine klar geregelte Lösung, die allerdings standardisiert für alle Bundesbürger gilt.
Jeder hat die Möglichkeit seinen letzten Willen zu gestalten, um sein Lebenswerk auf besonders liebgewonnene Bekannte und Verwandte zu verteilen.

 

Ingo Bankamp stellte den Zuhörern verschiedene Möglichkeiten vor, um seinen letzten Willen festzuhalten. Sei es mit einem eigenhändigen oder einem öffentlichen Testament. Auch wurden die Besonderheiten bei einem gemeinschaftlichen Testament erklärt.
Als Fazit wurde den Zuhörern verdeutlicht, dass es wichtig ist eine klare Vorstellung über seine Vermögensnachfolge zu haben. Diese klare Vorstellung reicht allerdings nicht aus, es ist ebenso wichtig zu handeln.
Die Veranstaltung endete in einer angeregten Diskussion.

Dies ist ein Archivbeitrag, der von der vorherigen Website übernommen wurde. Die Informationen sind in der Regel vollständig, einige Darstellungen können in Ausnahmefällen jedoch fehlen.

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