06. Dezember 2019

Online-Banking – das müssen Nutzer ab dem 12. Dezember beachten

Seit dem 14. September 2019 ist die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in Kraft getreten. Durch diese Richtlinie ist Online-Banking schneller, bequemer und vor allem (noch) sicherer geworden. Für Nutzer von Online-Banking gibt es ab dem 12. Dezember 2019 zu beachten, dass ab diesem Datum erstmals beim Login zum Online-Banking eine TAN-Bestätigung erforderlich ist. Banking-Apps, Software etc. mussten schon per 14. September 2019 aktualisiert werden.

Mehr Sicherheit durch PSD2
Beim Login ist zukünftig als weiteres Sicherheitsmerkmal alle 90 Tage eine TAN einzugeben – und das erstmals am 12. Dezember 2019. Ansonsten genügt die Eingabe von Anmeldenamen und PIN. Bei Kontoumsatzabfragen, die älter als 90 Tage sind, ist seit dem 14. September 2019 ebenfalls die Eingabe einer TAN erforderlich.
Unser Tipp: Nutzer von Online-Banking sollten daher immer ihr TAN-Medium (pushTAN-App/chipTAN-Generator/Mobiltelefon) griffbereit haben – auch wenn nur der Kontostand kontrolliert oder eine Umsatzanzeige getätigt werden soll.
Ein weiterer Sicherheitsaspekt wurde bereits zum 14. September eingeführt. Der Nutzer wird nun im Online-Banking automatisch nach fünf anstatt zwölf Minuten abgemeldet.

Vereinfachtes Banking
Vereinfacht wird das Online Banking dahingehend, dass zum einen Zahlungen zwischen eigenen Konten und Kleinstbeträge bis 30 Euro ohne TAN möglich sind und zum anderen eine „TAN-freie IBAN-Liste“ erstellt werden kann. Diese ermöglicht Überweisungen an bestimmte Empfänger ebenfalls ohne die Eingabe einer TAN. Empfehlenswert ist die sogenannte „Whitelist“ bei häufigen Überweisungen an bestimmte Empfänger, um den Bezahlvorgang zu erleichtern.

Höherer Verbraucherschutz
Eine wichtige Rolle spielt auch das Thema Verbraucherschutz. Online-Banking Kunden können sogenannten Drittdiensten den Zugriff auf die eigenen Konten ermöglichen. Die Drittdienstleister (wie bspw. Paypal oder Check24) haben dann je nach Auftrag die Möglichkeit Kontoinformationen abzufragen (bis zu 4-mal pro Tag für maximal 90 Tage) oder Zahlungen auszulösen. Dies ist allerdings nur mit Zustimmung des Kunden möglich. Diese erteilt der Kunde mit einer TAN. Im Online-Banking besteht darüber hinaus die Möglichkeit erteilte Zustimmungen jederzeit zu widerrufen.

Online-Zahlungen mit der Kreditkarte
Online-Käufe müssen zukünftig durch eine TAN bestätigt werden. Für die Generierung einer TAN ist die Nutzung des „Identity Checks“ für Mastercard oder „Visa Secure“ für Visacard notwendig. Ohne Registrierung für das Verfahren besteht die Gefahr, dass Zahlungen mit der Kreditkarte im Internet nicht durchgeführt werden können.
Für die Bezahlung mit Kreditkarte an der Ladenkasse ändert sich nichts. Es werden nach wie vor Karte und PIN benötigt, um eine Zahlung auszuführen, da die neue PSD2-Richtlinie die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vorsieht.

Dies ist ein Archivbeitrag, der von der vorherigen Website übernommen wurde. Die Informationen sind in der Regel vollständig, einige Darstellungen können in Ausnahmefällen jedoch fehlen.

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