Sparkassen-Kolumne "Erben+Vererben": "Warum ein Testament wichtig ist"
Sparkassen-Kolumne „Erben+Vererben“:
„Warum ein Testament wichtig ist“
Per Gesetz gibt es Regelungen, die greifen, wenn kein Testament vorliegt. Manch einer denkt nun, die gesetzliche Erbfolge würde die Nachlassaufteilung zufriedenstellend regeln. Vor diesem Hintergrund wäre ein Testament eigentlich nicht erforderlich. Doch Vorsicht: In aller Regel ist es trotzdem sinnvoll, die Vermögensverteilung selbst in die Hand zu nehmen. Für das Verfassen eines Testamentes sprechen mehrere Gründe.
So benennt die gesetzliche Erbfolge zwar die Erbberechtigten unter den Verwandten und auch deren Erbquoten. Über die konkrete Verteilung der Nachlassgegenstände müssen sich die Miterben in solchen Fällen jedoch selbst einig werden. Im Fall von Barvermögen ist die Verteilung nach Erbquoten leicht. Gehört zum Nachlass aber eine Immobilie oder etwa wertvoller Schmuck, wird die Aufteilung erheblich schwieriger. Finden die Erben keinen Weg, müssen Nachlassgegenstände in vielen Fällen versteigert werden.
Ein Testament ist auch deshalb ratsam, weil sich darin durch clevere Anordnungen eine Erbengemeinschaft vermeiden lässt. Stirbt etwa ein Familienvater ohne Testament und hinterlässt er Ehefrau und zwei erwachsene Kinder, erben sie zusammen als Erbengemeinschaft. Besteht dann der Nachlass zum größten Teil aus dem von der Ehefrau bewohnten Eigenheim, müsste diese sich mit ihren Kindern einigen. Diese werden oft nicht ohne Abfindung auf ihren Erbanteil verzichten.
Schon bei weniger existenziellen Fragen kommt es oft zu Streit. Angenommen, der verstorbene Ehemann würde Frau und Kindern eine Ferienimmobilie vererben. Die Mutter möchte das Ferienhaus vermieten, um so ihre Altersvorsorge aufzubessern. Die Kinder wollen das Haus dagegen verkaufen, um sich von ihrem Anteil am Verkaufspreis selbst ein Eigenheim kaufen zu können.
Die verschiedenen Interessen der Mitglieder einer Erbengemeinschaft können zu erbittertem Streit führen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Versteigerung des Hauses, deren Erlös niemanden befriedigt.
Zu guter Letzt bietet ein geschriebenes Testament einen Zeitvorteil. Dieses muss nach dem Tode nur noch beim Amtsgericht vorgelegt werden und mit dem dort angefertigten Eröffnungsprotokoll dient es in der Regel als Erblegitimation. Wird kein letzter Wille aufgefunden, erfolgt die Erstellung eines Erbscheines beim Amtsgericht, welcher einen größeren Aufwand darstellt. Wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, an dem Zeit ein besonders kostbares Gut ist.
Fazit: Wer ein kluges Testament verfasst, kann die Klippen der gesetzlichen Erbfolge umschiffen. Klare und durchdachte Regelungen leisten zudem einen wichtigen Beitrag zum Familienfrieden.