Was tun, wenn es im Ausland kracht?
Das hatten Sie sich anders vorgestellt: Eigentlich wollten Sie im Auslandsurlaub nur Schönes erleben – und nun und werden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt. Lesen Sie hier, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten.
Ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie das Auto verlassen. Inzwischen ist das in den meisten europäischen Ländern Pflicht. Ob für alle Fahrzeuginsassen eine Weste mitgeführt werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich. Mit einer Weste für jeden sind Sie auf der sicheren Seite.
Sichern Sie die Unfallstelle. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck auf.
Helfen Sie, falls erforderlich, verletzten Personen und rufen Sie die europaweit gültige Rufnummer 112 für den Rettungsdienst.
Räumen Sie, falls möglich, die Unfallstelle.
Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus: Namen, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft und -nummer. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Ausweis des Fahrzeughalters.
Machen Sie Bilder vom Unfallort und notieren Sie Namen und Adressen von eventuellen Zeugen.
Füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus – jeder in seiner Landessprache. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, erst recht keine Schuldeingeständnisse.
Informieren Sie zur Sicherheit die Polizei. Nicht in jedem Land muss sie bei Bagatellschäden ausrücken. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien und Ungarn sowie der Slowakei sind Sie allerdings verpflichtet, einen Unfall der Polizei zu melden, wenn Sie sich später einen Anspruch auf Entschädigung sichern wollen.
Gehen Sie zum Arzt, falls Sie verletzt sind. Lassen Sie sich ein Attest ausstellen. Das ist bei späteren Forderungen hilfreich.
Das sollten Sie vor der Abfahrt tun
Am besten speichern Sie noch heute die folgenden Telefonnummern auf Ihrem Handy: Zentralruf der Autoversicherer (+49 40 300 330 300). Von dort erfahren Sie, bei wem der ausländische Autohalter versichert ist. Die Notfallnummer Ihrer Kfz-Versicherung brauchen Sie, um einen Schaden frühzeitig zu melden. Packen Sie vor der Abfahrt den Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach. Nehmen Sie die Grüne Versicherungskarte mit. So können Sie auch im Ausland nachweisen, dass Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung hat.
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Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Reise!