Seit 19. September 2018 kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Mit einer gewissen Spannung war erwartet worden, wie die neue Wohneigentumsförderung für Familien in Anspruch genommen wird.
Wie oft wurde Baukindergeld beantragt?
Zunächst zu den absoluten Zahlen (von der KfW veröffentlicht): Bis einschließlich Dezember 2018 lagen der KfW rund 56.500 Anträge vor. Das entspricht in etwa den erwarteten Größenordnungen, die bei der Schätzung für das Baukindergeld zugrunde gelegt wurden. Durchschnittlich 2.700 Neuanträge gehen pro Woche bei der KfW ein. Im Schnitt haben die Antragsteller 1,5 Kinder, wobei fast 90 Prozent der Bauherren und Käufer zu etwa gleichen Anteilen ein oder zwei Kinder haben; der Rest verteilt sich auf Familien mit drei oder mehr Kindern.
Hohe Spreizung bei Baukindergeldquote
Voll in den Erwartungen liegen auch die Zahlen zur regionalen Verteilung. Die „Baukindergeldquote nach Bundesländern“ (siehe Grafik unten) gibt eine erste Orientierung über die Inanspruchnahme der Förderung. Das Baukindergeld scheint vor allem dort zu wirken, wo Wohneigentum noch erschwinglich ist. In den Großstädten hingegen sind die Preise inzwischen so hoch, dass selbst hohe Zuschüsse für Familien nicht ausreichen um Wohneigentum zu finanzieren.
Anträge für Bestandserwerb überwiegen
Die überwiegende Zahl der Anträge, nämlich 85 Prozent, entfällt auf den Erwerb von Bestandsimmobilien. Tatsächlich war es nicht anders zu erwarten, als das Bestandserwerb anfangs stark überwiegt. Warum? Voraussetzung für den Erhalt des Baukindergelds ist beim Neubau die Fertigstellung des Objekts. Förderberechtigt sind seit September 2018 aber nur Objekte, für die seit Januar 2018 eine Baugenehmigung erteilt wurde. Wer schon einmal gebaut hat, weiß, dass es recht sportlich ist, in diesem kurzen Zeitraum ein Einfamilienhaus zu errichten. Für die Beantragung des Baukindergelds beim Bestandserwerb genügt der notarielle Kaufvertrag. Es ist also zu erwarten, dass sich das Verhältnis der Anträge für Neubau und Bestand im Laufe der Zeit normalisieren wird.
Vermögensbildung auch mit Gebrauchtimmobilien
Auch wenn das Baukindergeld vermehrt für Gebrauchtimmobilien beantragt wird, bietet es keinen Anlass für Grundsatzkritik. Denn ganz bewusst hatte sich die Politik dafür entschieden, mit dem Baukindergeld Neubau und Bestandserwerb zu fördern.
Zwar ist es richtig, dass zur Entlastung der angespannten Wohnungslage dringend Neubau benötigt wird. Aber für die Vermögensbildung und Altersvorsorge von Familien ist es unerheblich, ob sie neu bauen oder eine Gebrauchtimmobilie erwerben. Wohneigentum ist generell von ganz entscheidender Bedeutung. Wer Wohneigentum erwirbt, baut im Laufe seines Lebens ein Vielfaches an Vermögen auf wie Mieterhaushalte mit vergleichbaren Einkommen.
Fazit
Das Baukindergeld wirkt genau wie es erwartet worden war: Mehr auf dem Land, weniger in der Stadt; anfangs mehr im Bestand, später auch beim Neubau. Es hilft jungen Familien, Wohneigentum zu bilden und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Vermögensbildung und eine sichere Altersvorsorge zu schaffen.
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