04.05.2020

Corona-Krise: Finanzhilfen für private Haushalte

Finanzielle Einbußen – wo gibt es Finanzhilfen?

Das Kurzarbeitergeld reicht nicht, der Nebenjob fällt komplett weg und mancher darf momentan gar nicht arbeiten – die Corona-Krise bringt für viele Menschen massive Einkommenseinbußen mit sich. Die Kosten für das tägliche Leben, wie Miete, Versicherungen, Einkaufen fallen aber trotzdem an – damit wachsen die Geldsorgen. Die Bundesregierung hat deshalb Ende März einige Gesetzesänderungen beschlossen, die jetzt schnell helfen sollen. Wir stellen Ihnen die Finanzhilfen vor, die für private Haushalte wichtig sind und erklären, wie Sie sie nutzen können.

Kassensturz machen

Machen Sie dafür am besten vorher einen Kassensturz und schauen Sie, wie viel Geld aktuell reinkommt. Dann schauen Sie, welche Kosten Sie davon bezahlen können und welche nicht. Wenn Sie Zahlungen aufschieben müssen, denken Sie daran: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Planen Sie genau, sonst stauen sich zu viele Zahlungen auf, die Sie später nicht mehr bedienen können.

Miete

Die Miete ist oft der größte Posten bei den Ausgaben. Wenn man wegen der Corona-Krise weniger Geld bekommt, kann die Miete zur Belastung werden. Trifft das auf Sie zu, sollten Sie trotzdem versuchen, wenigstens einen Teilbetrag aufzubringen. Sprechen Sie dazu Ihren Vermieter an.

Wegen Mietrückständen dürfen aber Vermieter seit dem 1. April 2020 bis voraussichtlich 30. Juni 2020 nicht mehr kündigen. Sobald die Krise vorbei ist, müssen Sie allerdings die restlichen Beträge nachzahlen und auch die reguläre Miete leisten. Achten Sie also darauf, dass sich bei Ihnen kein Berg an Mietrückständen aufstaut. Den können Sie im Nachhinein nur schwer abbauen. Die Miete muss nämlich in voller Höhe bis Juni 2022 zurückgezahlt werden.

Strom, Wasser, Heizung

Wer die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Telefon, Internet und anderes gerade nicht aufbringen kann, kann die Zahlungen bis zum 30. Juni 2020 aussetzen. Das gilt aber nur für Verträge, die vor dem 8. März abgeschlossen wurden.

Wenden Sie sich dazu an den jeweiligen Anbieter (also z.B. Ihren Energieversorger). Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie durch die Corona-Krise in Zahlungsnot geraten sind. Bieten Sie wenigstens eine Teilzahlung an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Versicherung

Für teure Pflichtversicherungen, wie zum Beispiel die private Kranken- und Pflegeversicherung (keine Zusatzversicherungen) oder die Kfz-Haftpflichtversicherung, können Sie ebenfalls die Zahlung aufschieben. Mindestens bis zum 30. Juni gilt der Zahlungsaufschub. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Versicherer stellen. Verwenden Sie hierzu ebenfalls den Musterbrief der Verbraucherzentrale. Viele weitere Versicherungsgesellschaften haben angekündigt, unproblematisch Beiträge zu stunden – also auszusetzen.

Auch für weitere Verträge, wie Riestersparverträge, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Sparpläne usw., können Sie die Zahlungen reduzieren. Beiträge stunden, den Vertrag vorübergehend ruhend stellen (damit erlischt aber der Versicherungsschutz für die Zeit des Ruhens) oder die Beiträge monatlich statt jährlich zu zahlen, verringern die Last etwas. Kündigen Sie Verträge nicht vorschnell.

Kredit

Wer sich die Zinsen oder Tilgung für einen Kreditvertrag (z.B. für den Autokauf) nicht mehr leisten kann, sollte direkt mit seiner Bank sprechen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Notfall-Kinderzuschlag

Familien mit wenig Geld können den Kinderzuschlag beantragen. Das sind maximal 185 Euro pro Monat und Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Für den Antrag musste man bisher das Einkommen der letzten 6 Monate offenlegen. Seit dem 1. April 2020 muss man nur noch das Einkommen vom letzten Monat nachweisen (also für den Antrag im April das Einkommen von März, für den Antrag im Mai das Einkommen vom April usw.). Die Regelung gilt erst einmal bis zum 30. September 2020. Den Antrag können Sie online bei der Arbeitsagentur stellen.

Hartz IV schneller bekommen

Bei Anträgen auf Hartz IV fallen jetzt die Vermögensprüfung und die Prüfung der Mietkosten weg. Damit bekommen mehr Menschen schnelle Hilfe. Die Regelung gilt rückwirkend vom 1. März bis 30. Juni 2020. Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter an Ihrem Wohnort.

Finanzen im Griff mit dem Haushaltsplaner der Sparkasse: https://www.geldundhaushalt.de/mein-haushaltsbuch/