Das alles kommt auf Verbraucher im Juni zu

Urlaubsreise storniert, Fußball-EM auf nächstes Jahr verschoben, ersehnte Festivals ausgefallen – in diesem Sommer ist vieles anders.

Kommen wird er dennoch. Wir sagen Ihnen, wie Sie trotz allem nicht ins Sommerloch fallen und was sonst noch wichtig ist:

  • Brückentage, Sommerstart und Ferienbeginn – Urlaub in Zeiten von Corona
    Gleich zu Beginn des Monats bietet sich die Möglichkeit eines verlängerten Wochenendes durch die Pfingstfeiertage mit Pfingstmontag am 1. Juni. In einigen Bundesländern ergibt sich durch Fronleichnam am 11. Juni eine weitere Chance für ein ausgedehntes Wochenende.Im Juni ist nicht nur offizieller Sommerbeginn, es starten auch die Sommerferien. Mecklenburg-Vorpommern macht den Anfang am 22. Juni. Der diesjährige Sommerurlaub wird uns allerdings vor Herausforderungen stellen. Die Corona-Pandemie führt zu drastischen Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen weltweit und Beschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Ländern.Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland gilt bis mindestens zum 14. Juni. Einige europäische Nachbarländer lockern nach und nach ihre Einschränkungen. In Kroatien, Griechenland und Österreich soll Urlaub bald wieder möglich sein. Vorerst keine Lockerungen der Einreisebeschränkungen werden in den EU-Ländern Dänemark, Italien und Spanien erwartet.

 

  • Wichtige Verschnaufpause für Mieter noch bis Ende Juni
    Mieter von Wohnraum, Gewerbemieter und Pächter stehen seit 1. April und noch bis 30. Juni unter besonderem Kündigungsschutz, wenn sie angesichts der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können. Die Zeit soll ihnen helfen, staatliche Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. In Nicht-Corona-Zeiten sind Vermieter berechtigt, nach zwei Monaten Mietrückstand die fristlose Kündigung auszusprechen.Wichtig: An der Verpflichtung zur Mietzahlung ändert sich durch den Kündigungsausschluss nichts, die ausstehenden Beträge müssen nach Ablauf der Frist nachgezahlt werden.

 

  • Zahlungsaufschübe für Verbraucher und Kleinunternehmer
    Bis Ende Juni können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstgewerbetreibende (Unternehmen mit bis zu neun Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro) einen Zahlungsaufschub für Ratenzahlungen bekommen, wenn sie durch Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie ihre Raten für Verträge der Grundversorgung nicht begleichen können. Das gilt für folgende Dauerverträge:
    Strom- und Gasversorgung
    Wasserversorgung
    Telekommunikation

 

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