13.07.2022

Das sind die Neuigkeiten im Juli

Die Renten steigen deutlich, Verträge kündigen wird einfacher, Aus für kostenlose Coronatests

Wer kennt es nicht: ein paar Klicks im Internet, und schon ist der nächste kostenpflichtige Vertrag abgeschlossen – ganz simpel. Aus diesen Verträgen wieder rauszukommen, ist dagegen oft kompliziert. Den Ausstieg vereinfacht ab Juli der sogenannte Kündigungsbutton. Zudem können sich viele Menschen über eine Erhöhung der Renten und des Mindestlohns sowie über diverse Boni freuen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Menschen im Ruhestand erwartet die höchste Rentenerhöhung seit 30 Jahren
  • Der Bürgertest zur Erkennung einer Corona-Infektion ist nur noch bis Ende Juni kostenlos.
  • Schluss mit Suchen und Briefe schreiben: Diverse Verträge, zum Beispiel für Streamingdienste oder Mobilfunk, können künftig online über einen Button auf der jeweiligen Website einfacher gekündigt werden.

Renten steigen so stark wie seit Jahrzehnten nicht

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich ab 1. Juli über deutlich mehr Geld im Monat freuen. Ihre Renten werden in Westdeutschland dann um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland sogar um 6,12 Prozent steigen. Somit gleichen sich die Renten im Osten denen im Westen immer weiter an und liegen nun bei 98,6 Prozent.

Die stärkste Rentenanpassung in der BRD seit 1983 ist dank der positiven Lohnentwicklung möglich und wird angesichts der hohen Inflationsraten dringend benötigt.

Verträge im Internet einfacher kündigen – per Kündigungsbutton

Kostenpflichtige Laufzeitverträge, die Sie online auf Websites abschließen können, wie zum Beispiel für Mobilfunk, Streamingdienste oder eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft, werden häufig zu Kostenfallen. Teils ist es in vielen Fällen zudem schwer zu durchschauen, wie Leute aus diesen Verträgen wieder rauskommen können.

Das „Gesetz über faire Verbraucherverträge“ leistet daher ab dem 1. Juli 2022 Abhilfe: Anbieterinnen und Anbieter solcher Verträge sind nun verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbrauchern das Kündigen online künftig zu erleichtern: durch einen sichtbar platzierten Kündigungsbutton auf ihrer Seite. Wie dieser Button gestaltet werden soll, ist gesetzlich vorgeschrieben. Er muss unter anderem mit einer klaren Bezeichnung wie zum Beispiel „Verträge hier kündigen“ oder Ähnlichem versehen sein.

Elektroschrott gratis loswerden

Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen recycelt werden. Ihre alten Geräte wie Smartphones, Laptops oder Kaffeemaschinen können Sie künftig in Supermärkten und Discountern – also auch in vielen Filialen von Aldi, Lidl, Rewe und Co. – gratis abgeben. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen:

Die Geschäfte müssen selbst mehrfach pro Jahr oder dauerhaft Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen. Die Verkaufsfläche muss größer als 800 Quadratmeter sein.
Wenn Sie kein neues Gerät kaufen wollen, darf das abgegebene Elektrogerät eine Kantenlänge von 25 Zentimetern nicht überschreiten.
Wollen Sie ein größeres Gerät loswerden, geht das nur, wenn Sie ein neues Gerät derselben Art kaufen.

Auch der Onlinehandel muss seiner Kundschaft ab 1. Juli 2022 bei einem Kauf von Neugeräten anbieten, Altgeräte, wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen, kostenlos abzuholen und zu entsorgen. Kleinere Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter müssen auch hier unabhängig vom Neukauf kostenlos zurückgenommen werden.

Pfandsystem nun auch für Einwegplastikflaschen und -dosen

Ab 1. Juli 2022 wird in Supermärkten und Discountern auch auf Einwegplastikflaschen und Einwegdosen Pfand erhoben. Das heißt, für PET-Flaschen oder Getränkedosen mit beispielsweise Fruchtsäften, Smoothies oder alkoholischen Mischgetränken zahlen und bekommen Sie künftig 25 Cent Pfand. Der Handel hatte in einer Übergangsfrist seit Mai 2021 Zeit, die Änderung umzusetzen. Ab dem Jahr 2024 ist das Pfand vom Inhalt unabhängig. Die Pfandpflicht gilt dann auch für Milch- und Milcherzeugnisse, die in Einwegplastikflaschen und Getränkedosen angeboten werden.

Drei Einmalzahlungen im Juli

1. Kinderbonus

Für jedes Kind bekommen Eltern und Erziehungsberechtigte im Juli einen Kinderbonus von 100 Euro aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung ausgezahlt. Ein Antrag stellen ist nicht nötig. Das Geld kommt automatisch. Der Bonus wird mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, aber nicht auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung angerechnet.

2. Bonus für Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher

Wer Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, bekommt im Juli einen Einmalbonus in Höhe von 200 Euro, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Der ursprünglich geplante Betrag von 100 Euro wurde aufgrund der gestiegenen Energiepreise vom Gesetzgeber verdoppelt. Ausgezahlt wird die Einmalzahlung mit dem Regelsatz.

3. Bonus für Empfängerinnen und -Empfänger von Arbeitslosengeld I

Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I erhalten im Juli eine Extrazahlung von 100 Euro, um die immer weiter steigenden Lebenskosten etwas abfedern zu können.

Der Corona-Bürgertest wird kostenpflichtig

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das Aus für die bislang kostenlosen Corona-Bürgertests ab Juli angekündigt, wie „tagesschau.de“ mitteilt. Das derzeitige Testkonzept der Bundesregierung koste den Bund durchschnittlich eine Milliarde Euro im Monat und sei in der angespannten Haushaltslage, die im Herbst erwartet werde, leider nicht zu leisten, so Lauterbach.

Künftig müssen sich Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligen – vorerst mit drei Euro pro Test. Vulnerable Gruppen, dazu zählen zum Beispiel Kinder bis fünf Jahre und Frauen zu Schwangerschaftsbeginn sowie künftig Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen, müssen weiterhin nicht für die Tests zahlen.

Paketpreise steigen

Für Privatkundinnen und -kunden werden Pakete der Post-Tochter DHL ab 1. Juli sowohl für den nationalen als teils auch internationalen Versand teurer. Das Unternehmen begründet die Preiserhöhungen auf seiner Website mit den erheblich gestiegenen Transport- und Lohnkosten sowie sonstigen allgemeinen Kostensteigerungen.

Weitere Fahrassistenzsysteme werden zur Pflicht

Assistenzsysteme sind wichtige Hilfen beim Autofahren und unterstützen Fahrerinnen und Fahrer mit wichtigen Funktionen. Das Antiblockiersystem (ABS) und das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) sind zum Beispiel schon seit Jahren in allen Autos verpflichtend.

Nach dem Motto „mehr Sicherheit für alle im Straßenverkehr“ macht eine EU-Verordnung nun weitere Fahrassistenzsysteme in allen Erstzulassungen und neuen Fahrzeugtypen (gilt für Pkw, Lkw und Busse) ab dem 6. Juli 2022 zur Pflicht, teilt der TÜV Nord mit.

Zu bereits etablierten Assistenzsystemen müssen nun neun weitere Systeme in Fahrzeugen verbaut werden:

  • Automatischer Notbremsassistent
  • Notfallspurhalteassistent
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Notbremslicht
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
  • Rückfahrassistent
  • Eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre
  • Eine ereignisbezogene Datenaufzeichnung, sogenannte Black-Box
  • Reifendrucküberwachung

Mindestlohn erhöht sich stufenweise

Bis der Mindestlohn, wie von der Ampelkoalition beschlossen, ab Oktober 2022 auf 12 Euro angehoben wird, steigt er stufenweise an. Bereits am 1. Juli wird er planmäßig auf 10,45 Euro erhöht.

(Stand: 29. Juni 2022)