04.05.2022

Die EEG-Umlage wird abgeschafft

Was das für Bürgerinnen und Bürger bedeutet

Der Bund hat die Abschaffung der EEG-Umlage um ein halbes Jahr vorgezogen. Statt am 1. Januar 2023 kommt sie nun schon am 1. Juli dieses Jahres. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der hohen Strom- und Energiepreise kurzfristig entlastet werden. Hier lesen Sie, was die Änderung für Sie bedeutet und wie sie sich auf Ihren Geldbeutel auswirkt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Aufgrund der stark gestiegenen Strom- und Energiepreise hat der Bund die Abschaffung der EEG-Umlage vom 1. Januar 2023 auf den 1. Juli 2022 vorgezogen – die Kosten in Höhe von 6,6 Milliarden Euro sollen aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden.
  • Damit die Entlastung wirklich bei den privaten Haushalten ankommt, sind Energieanbieter dazu verpflichtet, sie vollständig an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben.
  • Expertinnen und Experten gehen jedoch davon aus, dass die Abschaffung der EEG-Umlage nur geringe Auswirkungen auf die direkten Kosten privater Haushalte haben wird.

Abschaffung der EEG-Umlage

Die stark gestiegenen Strom- und Energiepreise machen vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schaffen. Um diese zu reduzieren, hat der Bund nun beschlossen, die Abschaffung der EEG-Umlage vom 1. Januar 2023 auf den 1. Juli 2022 vorzuziehen. Zuvor war sie zum Jahreswechsel bereits um 43 Prozent gesunken. Die finanziellen Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro decken die Mittel aus dem Energie- und Klimafonds.

Derzeit belaufen sich die Kosten der EEG-Umlage auf 3,723 Cent pro kWh. Ab Juli werden diese auf null Cent herabgesetzt. Damit die privaten Haushalte wirklich entlastet werden, sind Energieanbieter dazu verpflichtet, dies vollständig an Bürgerinnen und Bürger weitergeben.

Was ist die EEG-Umlage?

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es bereits seit dem Jahr 2000. Es dient dem Zweck, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Netzbetreibern wurde dabei eine festgelegte Vergütung versprochen, um eventuelle Verluste auszugleichen – die sogenannte EEG-Umlage. Ab dem 1. Juli 2022 wird die Umlage nun abgeschafft.

Das bedeutet die Änderung für Verbraucherinnen und Verbraucher

Expertinnen und Experten gehen jedoch aufgrund der überaus stark gestiegenen Preise davon aus, dass die Entlastung in privaten Haushalten nicht sonderlich spürbar sein werde. Laut Regierung hingegen könne es sich in einer vierköpfigen Familie um ein Ersparnis von rund 300 Euro im Vergleich zum Vorjahr handeln.

Gewerkschafts-Vorstand Stefan Körzell vom DGB sieht die Abschaffung der EEG-Umlage als „Tropfen auf dem heißen Stein, insbesondere für Geringverdienende“. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König stimmt ihm zu. Die Änderung sei zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, es müsse allerdings noch mehr geschehen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich zu entlasten.

Einen Vorschlag macht Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Seiner Meinung nach wäre eine Senkung der Stromsteuer ein besserer Weg, um die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verringern. Er beruft sich auf das EU-Recht, das eine Mindestbesteuerung von 0,1 Cent pro kWh vorsieht. Deutschland übertrifft diesen Wert mit 2,05 Cent um ein Vielfaches.

(Stand: 03.05.2022)