27.08.2021

Diese Neuigkeiten gibt es im September….

…Die Bundestagswahl, Verbesserungen beim Elterngeld und das Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Der Sommer neigt sich dem Ende zu und langsam kehrt nach der Urlaubssaison der Arbeitsalltag wieder ein. Doch keine Zeit, um durchzuatmen – große Veränderungen erwarten uns im September. Neben der Bundestagswahl und dem Ende der Kanzlerschaft von Angela Merkel gibt es beim Elterngeld erfreuliche Änderungen, die Digitalisierung nimmt Fahrt auf und die Corona-Arbeitsschutzverordnung endet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die erlaubte Teilzeitarbeit während der Elternzeit erhöht sich auf 32 Stunden pro Woche und der Partnerschaftsbonus wird flexibler. Außerdem können Sie bei Frühgeburten nun mit einem verlängerten Anspruch auf Elternzeit rechnen.
  • Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Sie wissen noch nicht, wen Sie wählen sollen? Ab dem 2. September 2021 können Sie dies mit dem Wahl-O-Mat herausfinden.
  • Der elektronische Identitätsnachweis kommt – in Zukunft soll man sich mit Smartphone oder Tablet ausweisen können. Dies könnte die Online-Verwaltung vereinfachen.
  • Am 10. September endet die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Ein erneutes Inkrafttreten ist vom Infektionsgeschehen abhängig.

Verbesserungen beim Elterngeld und bei der Elternzeit

Beim Elterngeld und der Elternzeit gibt es gleich mehrere Veränderungen.

Teilzeitarbeit: Sollten Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, dürfen Sie nun Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 32 Stunden erhöhen. Außerdem verändert sich die Höhe des gezahlten Elterngeldes bei Kurzarbeit oder Erkrankung nicht mehr. Der Betrag ist nun von Einkommenszusatzleistungen losgelöst.

Partnerschaftsbonus: Bei gleichzeitiger Elternzeit kann der Partnerschaftsbonus statt 25 bis 30 Wochenstunden jetzt bis zu 32 Wochenstunden bezogen werden. Zudem wird die Bezugszeit flexibler. Ab September können zwischen zwei und vier Monate gewählt werden – mit kurzzeitiger Verlängerung oder Verkürzung. Bisher waren vier Monate Pflicht.

Frühgeburten: Im Falle einer Frühgeburt, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin eintritt, haben Eltern einen verlängerten Anspruch auf Elternzeit. Die gängige Bezugszeit erhöht sich dann von 12 auf 13 Monate. Bei einer um acht Wochen verfrühten Geburt haben Sie einen Anspruch auf 14 Monate, ab zwölf Wochen 15 Monate und ab 16 Wochen 16 Monate.

Schon über die Wahl im September Gedanken gemacht?

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Sollten Sie unsicher sein, welcher Partei Sie Ihre Stimme geben möchten, können Sie ab dem 2. September 2021 den Wahl-O-Mat nutzen. Diese internetbasierte Entscheidungshilfe unterstützt Sie anhand verschiedener Thesen dabei, die richtige Wahlentscheidung zu treffen.

Übrigens: Angela Merkel verlässt nach 16 Jahren das Bundeskanzleramt. Das Amt wird somit in diesem Jahr neu vergeben.

Deutschland wird digitaler

Nach der Einführung des digitalen Impfpasses soll man sich zukünftig auch komplett digital ausweisen können. Der elektronische Identitätsnachweis soll via Smartphone oder Tablet über eine App abrufbar sein und Online-Verwaltungsangelegenheiten erleichtern. Die Sicherheit soll durch einen sechsstelligen Geheimcode sowie ein Aufenthaltsdokument gewährleistet werden.

Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Am 10. September endet die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Ziele der Verordnung waren, das Infektionsrisiko während der Arbeit zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Zu den konkreten Maßnahmen zählten Homeoffice-Regelungen und bereitgestellte Schutzmasken sowie Schnelltests durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Allerdings ist ein erneutes Inkrafttreten nicht ausgeschlossen. Dies ist vom Infektionsgeschehen abhängig.