Wenn ein Paar in eine gemeinsame Wohnung zieht, bleibt ein Detail häufig unbeachtet: Was passiert mit den Versicherungen, wenn beide Partner bereits eine eigene Police haben?
Hausratversicherung
Ein Vertrag genügt. Den zum Zeitpunkt des Einzugs jüngeren Vertrag können Sie auflösen. Der Versicherer erstattet den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungsjahr. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme noch ausreicht. Denn häufig haben sich Wohnung und Haushalt mit dem Zusammenzug vergrößert. Dann besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Im Schadensfall bekämen Sie dann nur einen Teil erstattet.
Haftpflichtversicherung
Ein Vertrag genügt. Der jüngere kann aufgelöst werden. Verheiratete Partner sind automatisch mitversichert. Ausnahme: Es handelt sich bisher um einen ausdrücklichen Single-Tarif. Paare ohne Trauschein sollten den Namen des Partners eintragen lassen. Beachten Sie: Die Haftpflichtversicherung deckt bei einem Paar, das zusammenwohnt, üblicherweise keine gegenseitigen Schäden.
Rechtsschutzversicherung
Ein gemeinsamer Vertrag ist möglich. Ein unverheirateter Partner muss im Vertrag genannt sein. Kommt es allerdings zum Streit untereinander, zahlt die Versicherung nicht.
Autoversicherung
Grundsätzlich muss jedes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Das verlangt der Gesetzgeber. Bei der gemeinsamen Nutzung eines Fahrzeugs können Sie sparen, indem Sie die Police auf den Partner mit dem besseren Schadensfreiheitsrabatt abschließen. Bei einer gemeinsamen Nutzung können Sie Alleinfahrerrabatte allerdings nicht mehr in Anspruch nehmen.
Unfallversicherung
Die Beiträge werden individuell nach Alter und Beruf des Versicherten ermittelt. Einige Versicherer gewähren einen Bonus, wenn beide Partner ihre Unfallversicherung bei ihnen abschließen.
Ihr Sparkassen-Berater unterstützt Sie gerne, damit Sie optimal abgesichert sind.