29.03.2018

Eigenheim: Regelmäßige Pflege zahlt sich aus

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Die regelmäßige Pflege Ihres Eigenheimes zahlt sich aus!

56 Prozent der Wohnungen und Eigenheime in Deutschland wurden zwischen 1949 und 1990 erbaut. Rund ein Viertel der fast 40 Millionen Wohnungen ist sogar noch älter. Grundsätzlich benötigen Bestandsbauten eine regelmäßige Pflege und Instandhaltung – je älter das Baujahr, desto umfassender die Maßnahmen.

 

Modernisierungen steigern den Wert

Durch Modernisierungen der Immobilie verbessern Sie die Wohnqualität und können zum Klimaschutz beitragen. Eine Bestandsimmobilie entspricht häufig nicht mehr den heutigen energetischen Standards. Das belastet nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel der Eigentümer.

Durch gezielte Modernisierungsmaßnahmen sparen Sie Energie und senken Ihre Nebenkosten. So lässt sich der Energieverbrauch durch den Austausch der Heizung um bis zu 30 Prozent reduzieren. Doch eine moderne Heizungsanlage nützt nichts, wenn die Wärme wieder nach draußen entschwindet. Mit einer zeitgemäßen Dämmung der Gebäudehülle und dem Einbau von Isolierglasfenstern kann weitere Energie eingespart werden.

 

Ein Umbau wirkt sich auch auf die Wohnqualität aus: Wer zum Beispiel Trennwände entfernt und damit großzügigere Räume schafft oder sich für einen Anbau entscheidet, wohnt moderner, steigert den Wohnkomfort und plant vorausschauend für neue Lebensabschnitte – sei es für barrierefreies Wohnen im Alter oder mehr Platz für den Nachwuchs.

 

Grundsätzlich gilt: Eine regelmäßige Instandhaltung zahlt sich aus, denn sie beugt auch Schäden am Gebäude vor. Heizungsanlagen haben eine Lebensdauer von rund 15 Jahren. Nach 20 bis 30 Jahren sollten Elektrik, Bodenbeläge und das Dach erneuert werden. Eine umfangreiche Modernisierung nach solch einem Zeitraum ist sinnvoll und steigert den Wert der Immobilie.
Sinnvoll ist, je nach Alter und Zustand der Immobilie jährlich rund 10 Euro pro Quadratmeter als Instandhaltungs-Rücklage anzusparen.

 

Energieausweise neu beantragen

Energiesparendes Bauen ist in Deutschland längst Standard. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt dazu energetische Mindestanforderungen an das Gebäude fest, vor allem hinsichtlich der Wärmedämmung sowie der Heizungs- und Klimatechnik. Bereits seit Juli 2008 müssen Eigentümer interessierten Käufern und neuen Mietern den Energieausweis der Immobilie vorlegen.

Hausbesitzer aufgepasst: Energieausweise, die im Jahr 2008 für bis 1966 errichtete Wohngebäude ausgegeben wurden, verlieren in diesem Jahr nach zehn Jahren ihre Gültigkeit. Eigentümer solcher Immobilien müssen daher einen neuen Ausweis beantragen, wenn sie in Zukunft vermieten, verkaufen
oder verpachten möchten. Dazu können sie sich an einen qualifizierten Energieberater wenden.

Gebäude mit Baujahr nach 1966 benötigen ab 2019 einen neuen Energieausweis, da er erst ab 2009 verpflichtend wurde.

 

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