25.01.2021

Frist läuft ab: Endspurt fürs Baukindergeld

Mit staatlichem Zuschuss ins Eigenheim

Das Baukindergeld soll Familien und Alleinerziehenden den Traum von einer eigenen Immobilie ermöglichen. Allerdings nur noch bis Ende März 2021. Dann läuft die Förderung aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt 12.000 Euro Zuschuss pro Kind – 10 Jahre lang je 1.200 Euro.
  • Die Förderung gibt es beim Kauf oder Bau eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
  • Sie bekommen den Zuschuss bei einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Sie müssen das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug beantragen

Alle Fakten

Der Einzug ins eigene Haus oder in die eigene Wohnung – ein Wunschtraum für viele Familien. Noch nie war die Nachfrage nach Immobilien so groß wie im Moment. Die Folge sind steigende Preise, die es Vielen schwer machen, diesen Wunsch zu verwirklichen.
Um Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesregierung das Baukindergeld auf den Weg gebracht. Seit Herbst 2018 können Familien und Alleinerziehende die Förderung fürs Eigenheim oder Wohneigentum beantragen. Allerdings gibt es das Baukindergeld nur noch bis Ende März 2021: Wer bis dahin die Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann die Leistung beantragen.

Hintergrund für die Verlängerung der Frist ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verlängert hat. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert.

Wer bekommt das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundvoraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie Wohneigentum kaufen oder bauen. Die Unterschrift des Kaufvertrags muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert sein. Falls Sie bauen, müssen Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch bis Ende 2023 stellen. Entscheidend ist dann, dass Sie ihn drei Monate nach Einzug in Ihre Immobilie einreichen.

Beim Verdienst gibt es eine Obergrenze: Die Förderungen erhalten nur Familien, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro.

Den Zuschuss gibt es nur, wenn die betreffende Immobilie aktuell Ihre einzige ist. Wer schon eine Immobilie besitzt, bekommt keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie ausgezahlt. Sie bekommen den Zuschuss einmal jährlich überwiesen.
So können Sie über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro für jedes Kind erhalten. Bei zwei Kindern bekommen Sie 24.000 Euro, bei drei 36.000 Euro und so weiter.

Gibt es noch weitere Voraussetzungen für den Zuschuss?

Die Art und Größe der Immobilie spielt bei der Vergabe der Förderung keine Rolle. Ebenso wenig, ob Sie das Haus oder die Wohnung neu bauen oder eine bestehende kaufen. Allerdings darf der Kauf- oder Baupreis nicht niedriger sein als die Fördersumme.
Entscheidend ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen und diese nicht verkaufen oder vermieten. Sie müssen während der gesamten zehn Jahre die eigenen vier Wände selbst nutzen.
Dass mindestens ein Kind beim Baukindergeld eine Grundvoraussetzung ist, versteht sich von selbst. Damit das Kind beim Antrag miteinbezogen werden kann, muss es schon auf der Welt sein. Schwangere sollten bei der Antragstellung deshalb warten, bis der Nachwuchs da ist. Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden beim Baukindergeld nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Kinder bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und in Ihrem Haushalt leben.

Nicht gefördert werden:

• Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen,
• die Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung,
• der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft,
• der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern),
• der Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.

https://www.sparkasse-soestwerl.de/de/home/privatkunden/lbs-bausparen/baukindergeld.html