Die Coronakrise hat viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, auch die Wirtschaft leidet stark. Um den Konsum wieder anzukurbeln, hat die Bundesregierung mit einem Konjunkturpaket die Mehrwertsteuer ab Juli 2020 für ein halbes Jahr gesenkt.
Wie nutzen Sie den Effekt?
Die Mehrwertsteuer muss man immer dann bezahlen, wenn man etwas kauft. Wie viel das genau ist, steht am Ende auf dem Kassenzettel oder der Rechnung. Das Preisschild im Laden zeigt an, wie viel die Ware mit Mehrwertsteuer kostet.
Für die meisten Produkte gelten 19 Prozent. Für Produkte des täglichen Bedarfs, die günstig sein sollen, wie z. B. Brot, Milch oder Fleisch, gibt es einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Vom 1. Juli 2020 bis 31.Dezember 2020 werden beide Steuersätze gesenkt: statt 19 gelten 16 Prozent und statt 7 Prozent müssen Sie nur noch 5 Prozent zahlen.
Ersparnis der Mehrwertsteuer soll an den Verbraucher weitergegeben werden
Die Bundesregierung strebt an, dass die Händler durch die Steuersenkung auch mit den Preisen runter gehen – die Ersparnis also an die Verbraucher weitergeben. Dazu kann sie aber keiner zwingen. Behält ein Händler seinen Preis bei, macht er also mehr Gewinn. Senkt er ihn, profitiert der Käufer.
Als Kunde sollten Sie also darauf achten, wie viel Sie für Ihre Ware im zweiten Halbjahr zahlen. Fragen Sie nach, fordern Sie günstigere Preise ein und kaufen Sie notfalls woanders. Viele Händler haben übrigens schon reagiert und werben mit den reduzierten Steuersätzen.
Für wen lohnt sich die Mehrwertsteuersenkung?
Je teurer das Produkt, desto mehr können Sie sparen. Beim Brot für 2,50 Euro macht die Steuerersparnis nur 5 Cent aus. Bei einem Auto für 30.000 Euro wären es schon knapp 760 Euro. Am meisten können Sie also sparen, wenn Sie teurere Dinge im zweiten Halbjahr anschaffen. Manche Investitionen, die erst im nächsten Jahr geplant waren, können Sie vielleicht auch vorziehen. Rechnen Sie aber genau nach: Die Steuerersparnis sollte nicht dazu führen, dass Sie sich finanziell übernehmen.
Interessant wird es noch einmal für alle, die gern essen gehen:
Für die Gastronomie gilt ab 1. Juli 2020 ein Jahr lang ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf alle Speisen. Für Getränke müssen Sie aber 16 Prozent Steuern zahlen. Restaurants und Gaststätten haben besonders unter den Einschränkungen während der Coronakrise gelitten und sollen nun bei der Wiedereröffnung unterstützt werden.
Was passiert, wenn das halbe Jahr vorbei ist?
Manche Waren bekommen Sie nicht sofort – es gibt längere Lieferzeiten oder das Produkt muss erst hergestellt werden. Auch manche Dienstleistungen sind nicht direkt im zweiten Halbjahr planbar. Grundsätzlich muss die Leistung zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 erbracht werden, damit der günstigere Mehrwertsteuersatz gilt. Wird die Heizung also am 13. Dezember 2020 gewartet und die Rechnung kommt erst Mitte Januar 2021, gilt trotzdem der Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent.
Wenn die Leistung über einen längeren Zeitraum stattfindet, wie etwa beim Winterdienst, muss die Rechnung aufgeteilt werden. Alles, was im zweiten Halbjahr 2020 erledigt wurde, wird günstiger besteuert. Alles, was ins neue Jahr fällt (oder schon im ersten Halbjahr 2020 gemacht wurde), muss wieder mit der höheren Mehrwertsteuer berechnet werden.
Wenn Sie demnächst einen Vertrag schließen möchten, sollten Sie also einmal nachfragen, ob die gesenkte Mehrwertsteuer zu einem niedrigeren Preis führt und ob die Leistung vor Jahresende erbracht wird. So können Sie sparen.