19.04.2022

KfW-Förderung für Neubauten startet wieder

Das müssen Sie nun beim Neubau beachten

Nach dem überraschenden KfW-Förderungsstopp Anfang des Jahres und der darauffolgenden Wiederaufnahme für energetische Sanierungen, kommt ab Mitte April die KfW-Förderung für energiesparende Neubauten mit geänderten Bedingungen zurück.

Welche Änderungen es jetzt gibt und was genau gefördert wird – Das Wichtigste in Kürze:

  • Für energiesparende Neubauten (EH40) ist eine Milliarde Euro als Fördersumme vorgesehen. Ab dem 20. April 2022 können Bauherrinnen und Bauherren Anträge für Zuschüsse einreichen.
  • Es gibt einige Änderungen gegenüber des früheren Programms, insbesondere wurden die Fördersätze halbiert. Gebäude nach EH55-Standard werden gar nicht mehr gefördert.
  • Der Fokus der Bundesregierung liegt auf der energetischen Sanierung, um bis 2045 einen möglichst klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Treibhausgasemissionen sollen im Lebenszyklus von Häusern künftig noch mehr Beachtung erhalten.

Eine Milliarde für energiesparende Neubauten

Anfang des Jahres 2022 hat die Bundesregierung die KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren überraschend vor dem eigentlich vorgesehenen Förderende gestoppt; die Mittel waren ausgeschöpft. Das sorgte für Empörung und Irritationen. Anträge zur energetischen Sanierung, die bis zu einem bestimmten Datum eingingen, wurden deshalb dennoch bearbeitet.

Ab dem 20. April 2022 ist es nun wieder möglich, auch für energiesparende Neubauten staatliche Förderung zu beantragen. Das Programm der KfW umfasst jedoch nur noch Häuser nach den Effizienzstandards EH40, EH40 plus und EH40-Nachhaltigkeitsklasse.

Zur Einordnung: Ein Gebäude mit EH40-Standard verbraucht 40 Prozent der Energie, die ein Referenzhaus nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) benötigt. In Deutschland ist der Standard-Energieverbrauch verhältnismäßig hoch angesetzt.

In dem neu gestarteten Förderprogramm darf die KfW zunächst eine Milliarde Euro verteilen. Allerdings gelten andere Fördersätze und geänderte Bedingungen als in der Vergangenheit. Sie wurden laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) festgelegt, um trotz des begrenzten Fördertopfs möglichst vielen Antragstellerinnen und Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen. Trotzdem könnte die Fördersumme relativ schnell aufgebraucht sein.

Das ändert sich bei der KfW-Förderung

Aufgrund der finanziellen Einschränkung hat die Bundesregierung die Fördersumme pro Bauvorhaben halbiert.

Konkret heißt das: Der Zuschuss für Gebäude nach EH40-Standard beläuft sich auf 10 Prozent des Kredithöchstsatzes von 150.000 Euro. Sie können also maximal bis zu 15.000 Euro erhalten. Gebäude nach EH40 plus und der EH40-Nachhaltigkeitsklasse werden mit höchstens 12,5 Prozent bezuschusst – das sind bis zu 18.750 Euro.

Für Neubauten mit Gasheizungen gibt es keine Förderung mehr. Und auch für Neubauten nach EH55-Standard entfällt die Förderung. EH55 sei – so Habeck – mittlerweile bei Neubauten die Regel.

Im Fokus der Bundesregierung liegt bei der KfW-Förderung vor allem die energetische Sanierung – bis 2045 soll der Gebäudebestand in Deutschland möglichst klimaneutral sein. Bis dahin ist allerdings noch ein weiter Weg.

Laut einer Analyse des Immobilienmaklers McMakler aus dem Jahr 2021 haben fünf von sechs Wohngebäuden in Deutschland eine schlechte Energiebilanz. Bestehende Bauten und deren Modernisierung stehen daher im Vordergrund der Förderung.

So geht es weiter

Das wieder angelaufene Förderprogramm ist befristet bis zum Jahresende 2022. Sollte die vorgesehene Fördersumme vorher ausgeschöpft sein, wird es mit anspruchsvolleren Konditionen bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt. In diesem Falle wäre die Neubauförderung nur noch mit nachhaltigem Qualitätssiegel möglich.

Ab Januar 2023 erhalten dann die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Häusern unter einem umfassenden Programm für klimafreundliches Bauen stärkere Betrachtung. Weitere Details gibt es dazu noch nicht.

(Stand: 14.04.2022)