Was bringt die neue EU-Richtlinie PSD2 für mich?
Zum 14. September 2019 ist die neue Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) zum EU-Zahlungsverkehr in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking. Das Wichtigste für Sie im Überblick:
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- Mehr Sicherheit
Zum Login ins Online-Banking geben Sie künftig alle 90 Tage eine Transaktionsnummer ein. Stellen Sie sicher, dass Sie auch unterwegs jederzeit Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren haben. - Mehr Komfort
Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen sind künftig bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich – zum Beispiel bei Zahlungen zwischen Ihren Zahlungskonten bei derselben Sparkasse, über die sogenannte Kleinbetragsregelung bis 30 Euro oder über die Möglichkeit, eine „TAN-freie IBAN-Liste“ führen zu können. - Mehr Transparenz
Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Kontozugriffe von Drittdiensten ganz bequem verwalten können. Hier sehen Sie, welche Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben. - Mehr Verbraucherschutz
Wenn Sie als Kunde Zahlungsdiensteanbieter beauftragen, sind diese zukünftig berechtigt, Ihre Kontozugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen. Zahlungsdiensteanbieter dürfen Ihre Daten jedoch nicht speichern. Diese haben auch dafür zu sorgen, dass Ihre personalisierten Daten wie Anmeldename, PIN und TAN niemand anderem zugänglich sind.
- Mehr Sicherheit
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