Mit neuen Funktionen wird Online-Banking bequemer, schneller und sicherer.

Was bringt die neue EU-Richtlinie PSD2 für mich?

Zum 14. September 2019 ist die neue Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) zum EU-Zahlungsverkehr in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking. Das Wichtigste für Sie im Überblick:

    • Mehr Sicherheit
      Zum Login ins Online-Banking geben Sie künftig alle 90 Tage eine Transaktions­nummer ein. Stellen Sie sicher, dass Sie auch unterwegs jederzeit Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren haben.
    • Mehr Komfort
      Durch intelligente Sicherheits­maßnahmen sind künftig bestimmte Zahlungs­aufträge ohne TAN-Eingabe möglich – zum Beispiel bei Zahlungen zwischen Ihren Zahlungs­konten bei derselben Sparkasse, über die sogenannte Klein­betrags­regelung bis 30 Euro oder über die Möglichkeit, eine „TAN-freie IBAN-Liste“ führen zu können.
    • Mehr Transparenz
      Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Konto­zugriffe von Dritt­diensten ganz bequem verwalten können. Hier sehen Sie, welche Zahlungs­auslöse- oder Konto­informations­dienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.
    • Mehr Verbraucher­schutz
      Wenn Sie als Kunde Zahlungs­dienste­anbieter beauftragen, sind diese zukünftig berechtigt, Ihre Konto­zugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen. Zahlungsdiensteanbieter dürfen Ihre Daten jedoch nicht speichern. Diese haben auch dafür zu sorgen, dass Ihre personalisierten Daten wie Anmelde­name, PIN und TAN niemand anderem zugänglich sind.

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