Damit der Traum vom Eigenheim Wirklichkeit wird – die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie dabei.
Die Wohnungsbauprämie hilft Bausparern dabei, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Die Förderung sowie die Einkommensgrenzen werden ab 2021 deutlich erhöht.
Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zur eigenen Immobilie ist allerdings in der Regel kein Spaziergang, denn wer kann das benötigte Geld schon ganz allein aufbringen? Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie als Bausparer dabei, den Grundstock für die eigenen vier Wände anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen ist dieser Zuschuss besonders hilfreich.
Wohnungsbauprämie: Was ist das?
Sie ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und sie fördert als Zuschuss zum Bausparvertrag jeden, der ein Eigenheim bauen, kaufen oder renovieren möchte. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wer bekommt sie und welche Voraussetzungen gelten?
Die Wohnungsbauprämie fördert grundsätzlich jeden, der in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie im Sparvertrag Eigenkapital ansparen, um zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren.
Damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, darf Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenzen sowie die Prämie selbst werden ab 2021 jedoch deutlich angehoben. Damit profitieren künftig wesentlich mehr Menschen von der verbesserten Wohnungsbauprämie.
Ein weiteres Förderkriterium ist die Höhe der jährlichen Sparrate. Sie müssen in Ihren Bausparvertrag mindestens 50 Euro pro Jahr einzahlen, um Prämie zu bekommen. Unser Tipp: Wer Vermögenswirksame Leistungen erhält, aber die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage überschreitet, kann für die Vermögenswirksamen Leistungen auch die Wohnungsbauprämie beantragen. Eine Doppelförderung ist allerdings ausgeschlossen.
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Der Staat beteiligt sich mit der Wohnungsbauprämie am Aufbau des Eigenkapitals für Ihr Wohneigentum
Aktuell kann jeder einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen, der ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 25.600 Euro zur Verfügung hat. Bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern liegt die Einkommensgrenze doppelt so hoch.
Ab 2021 werden diese Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Alleinstehende dürfen dann ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich maximal 35.000 Euro haben, Verheiratete beziehungsweise eingetragene Lebenspartner gemeinsam maximal 70.000 Euro. Damit haben künftig deutlich mehr Menschen Anspruch auf die staatliche Förderung.
Welche Sparverträge werden gefördert?
Einen Antrag auf Wohnungsbauprämie können Sie stellen, wenn Sie sogenannte „Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus“ haben, wie es in §2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt. Dazu zählen:
- Einzahlungen in einen Bausparvertrag
- Einzahlungen in Sparverträge, die dem Bau oder Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum dienen
- Der Erwerb von Anteilen an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften.
Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es pro Jahr?
Aktuell fördert die Wohnungsbauprämie Aufwendungen von jährlich maximal 512 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.024 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) mit einem Zuschuss in Höhe von 8,8 Prozent der geleisteten Zahlungen. Das entspricht 45,06 Euro beziehungsweise maximal 90,11 Euro pro Jahr. Das heißt: Alleinstehende, die innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 512 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt haben, bekommen 45,06 Euro vom Staat oben drauf.
Ab dem 1. Januar 2021 wird die Wohnungsbauprämie auf 10 Prozent der jährlichen Einzahlungen angehoben. Zudem steigt die maximal förderbare jährliche Sparleistung für Ihren Bausparvertrag. Sie liegt dann bei 700 Euro für Alleinstehende und bei 1.400 Euro für Verheiratete beziehungsweise Lebenspartner.
Wer pro Jahr 700 Euro als Alleinstehender oder 1.400 Euro als Paar in einen LBS-Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) pro Jahr. Das sind über 50 Prozent mehr als bisher. Erreichen Sie mit Ihren Einzahlungen die genannten Obergrenzen nicht, fällt die Wohnungsbauprämie natürlich entsprechend geringer aus.
Diese beiden Fallbeispiele verdeutlichen, wie die Wohnungsbauprämie berechnet wird.
Beispiel 1: Maria Muster ist unverheiratet und träumt von einer eigenen Wohnung, deshalb hat sie einen Bausparvertrag bei der LBS abgeschlossen. Sie verfügt über ein zu versteuerndes Einkommen von jährlich 25.000 Euro und zahlt jährlich 720 Euro (12 x 60 Euro = 720 Euro) in ihren Bausparvertrag ein. Sie bekommt als staatlichen Zuschuss den in 2020 höchsten Fördersatz von jährlich 45,06 Euro, der auf ihrem Bausparvertrag vorgemerkt wird (8,8 Prozent von max. 512 Euro = 45,06 Euro). Ab dem 1. Januar 2021 würde Maria Muster bei gleichbleibenden Einzahlungen aufgrund der angepassten Förderhöhe jeweils 70 Euro jährlich als staatliche Prämie erhalten (10 Prozent von 700 Euro = 70 Euro).
Beispiel 2: Bettina und Bernd Beispiel sind verheiratet und steuerlich zusammenveranlagt. Ihr zu versteuerndes gemeinsames Jahreseinkommen liegt bei 51.000 Euro. Auch sie träumen von einem Eigenheim und zahlen in einen Bausparvertrag ein. Sie wollen in naher Zukunft ein Haus kaufen und überweisen monatlich 120 Euro auf Ihren Bausparvertrag, also jährlich 1.440 Euro (12 x 120 Euro = 1.440 Euro). Auch die Eheleute haben die Wohnungsbauprämie beantragt und erhalten einen Zuschuss vom Staat. Von den jährlich eingezahlten 1.440 Euro sind aktuell 1.024 Euro zuschussfähig. Die Eheleute Beispiel erhalten daher pro Jahr eine Wohnungsbauprämie in Höhe des Maximalbetrags von 90,11 Euro (8,8 Prozent von 1.024 Euro = 90,11 Euro). Ab 2021 würde sich für sie die Förderung bei gleichbleibenden Beiträgen deutlich erhöhen. Die Bausparer könnten dann mit 1400 Euro annähernd die volle jährliche Sparsumme bezuschussen lassen und bekämen hierfür eine jährliche Fördersumme von 140 Euro (10 Prozent von 1.400 Euro = 140 Euro).
Wie kann man die Wohnungsbauprämie beantragen?
Die Beantragung ist denkbar einfach. Zu Beginn jedes Jahres bekommen Sie automatisch einen Antrag für das Vorjahr. Diesen Antrag reichen Sie dann ausgefüllt ein. Grund zur Eile besteht dabei nicht: Die Wohnungsbauprämie kann beim Bausparen bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.
Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt, wenn Sie das in Ihrem Bausparvertrag angesammelte Geld wohnwirtschaftlich verwenden.
Wichtig zu wissen: Die Wohnungsbauprämie fließt nicht direkt aus dem Staatssäckel auf Ihr Girokonto. Die Bausparkasse merkt den Betrag vor, sofern Sie die Anträge auf Wohnungsbauprämie rechtzeitig eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Mehr zum Bausparen: https://www.sparkasse-soestwerl.de/de/home/privatkunden/lbs-bausparen.html