20.03.2019

Rechtzeitig Vorsorge treffen

So bereiten Sie den Ernstfall vor

Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber, wie Sie sich Ihre Versorgung bei Krankheit oder im Alter wünschen. Dabei helfen Vollmachten und Verfügungen, die Sie nach Ihren Vorstellungen formulieren. Denn wenn Sie plötzlich nicht mehr die notwendigen Entscheidungen treffen können, ist es eine große Hilfe für die Angehörigen und Freunde, wenn Sie alles geregelt haben.
Denken Sie daran: Familienangehörige und Ehe-­ oder Lebenspartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.

Mit Hilfe von Vollmachten und Verfügungen regeln Sie die Versorgung bei Krankheit oder im Alter. Dabei gibt es einiges zu beachten. Informieren Sie sich deshalb ausführlich über Zweck, Form und Wirkung.

Rechtlichen Bestand haben nur schriftliche Vollmachten

Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht

Die Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung, indem Sie Personen Ihres Vertrauens, z. B. Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder, vorsorglich bevollmächtigen. Im Bedarfsfall können diese dann für Sie handeln und die Post öffnen, Rechnungen bezahlen oder notwendige Anträge stellen.

Mit einer notariell beurkundeten oder zumindest einer notariell beglaubigten Unterschrift versehenen General- und Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens sich auch um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmern. Zusätzlich sollte ein von den Banken und Sparkassen angebotener Vordruck „Konto­/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht“ erteilt werden. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Bank oder Sparkasse nach.

Betreuungsverfügung

Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen und haben Sie keine Vorsorge getroffen, muss das Betreuungsgericht einen geeigneten und möglicherweise Ihnen fremden Betreuer einsetzen. Der Betreuer ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Die Betreuung rechtzeitig nach den eigenen Wünschen regeln.

In einer Betreuungsverfügung können Sie dem Betreuungsgericht über die gesetzlichen Vorgaben hinaus konkrete Anweisungen geben. Sie können darin z. B. festlegen, wer der Betreuer werden soll, wie die Betreuung zu führen ist, wo Sie wohnen möchten oder wie Ihr Vermögen zu verwalten ist. Das Betreuungsgericht ist an Ihre Vorgaben gebunden.

Patientenverfügung

Ärztliche Behandlungen, auch solche vor dem möglichen Ende des Lebens, bedürfen immer der Einwilligung des Patienten. Schicksalsschläge können Menschen von einem Tag zum anderen völlig handlungsunfähig machen. Damit andere Personen in Ihrem Sinne handeln können, ist es sinnvoll, beizeiten eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit die Patientenverfügung im Rechtsverkehr, insbesondere von Ärzten, anerkannt wird, sollten Sie sicherstellen, dass konkrete Bestimmtheitskriterien erfüllt sind, Formulierungen also spezifisch genug sind. Hier können die vom Bundesjustizministerium entwickelten Textbausteine eine Hilfestellung für Ihre individuellen Vorstellungen sein.

Möchten Sie mehr zum Thema erfahren? Dann finden Sie HIER den „Budgetkompass fürs Älterwerden“ mit zahlreichen nützlichen Informationen