15.08.2019

Sparen nicht vergessen

Als Berufsanfänger mit Vermögenswirksamen Leistungen ein Optimum an staatlicher Förderung mitnehmen.

Tauschen junge Menschen die Schulbank gegen einen Ausbildungsplatz ein, beginnt der Ernst des Lebens. Ein neuer Lebensabschnitt und vor allem das erste selbst verdiente Geld. Das wird meist fürs Handy, Urlaub, Kleidung und Miete ausgegeben. Da bleibt in der Regel nicht viel Geld zum Sparen übrig. Dennoch sollten gerade junge Leute für ihre Zukunft vorsorgen. Denn wer früh mit dem Sparen beginnt, kann auf lange Sicht schon mit kleinen Beträgen viel erreichen. Eine gute Basis, um Geld anzusparen, können Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sein. Ob der Arbeitgeber VL zahlt, sollte man bereits im Vorfeld erfragen. Häufig ist es auch tarifvertraglich geregelt. VL-Sparen heißt: Als Arbeitnehmer schließe ich einen VL-Sparvertrag ab und lege meinem Arbeitgeber eine Bestätigung über diesen Vertrag vor. Die Laufzeit beträgt bis zu sieben Jahre. Der Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang bis zu 480 Euro im Jahr ein*. Sollte der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag zahlen, kann der Sparer einen Eigenanteil aus dem Nettogehalt zuschießen – muss aber nicht. Nach einer Wartezeit von maximal einem Jahr wird das angesparte Vermögen ausgezahlt. Der Staat beteiligt sich am Sparreigen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Wie hoch die Zulage ausfällt, ist abhängig von der Anlageart. Am meisten gibt der Staat beim Fondssparen dazu: bis zu 20 Prozent, maximal 80 Euro pro Jahr*. Vorausgesetzt die Aktienquote des Fonds beträgt mindestens 60 Prozent. Damit will der Staat Investitionen in Aktien, sogenanntes Produktivkapital, fördern. Wenn ich schon Geld sparen will, das ich zusätzlich bekommen habe, warum dann nicht in Aktien investieren? Die Renditechancen sind bei Aktien langfristig am größten. Natürlich gibt es auch Risiken: Schwankungen an den Kapitalmärkten können zu einem Verlust führen. Durch den mehrjährigen Ansparhorizont und mit Einzahlungen in kleinen regelmäßigen Beträgen kann das Auf und Ab der Märkte aber reduziert werden. Mein Tipp: Wer clever ist, lässt das Geld am Ende der Laufzeit angelegt und spart mit Folgeverträgen immer weiter. So kann man sich später manchen größeren Wunsch erfüllen oder für den Ruhestand ein zusätzliches Polster aufbauen.

*Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige. Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Juni 2019. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.