17.11.2020

Sparkasse Lippstadt hilft

Vor Beginn des November-Lockdowns haben wir uns Gedanken gemacht, wie wir als Sparkasse die heimischen Gewerbetreibenden, die besonders durch die aktuellen Schließungen betroffen sind, unterstützen können.
Das Ergebnis ist ein Gewinnspiel, das auf unseren Social Media-Kanälen (Instagram und Facebook) gestartet ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Lippstadt spenden für diese Aktion 750 Euro aus der „Mitarbeiterkasse“.
Der Vorstand hat entschieden, diesen Betrag um das Doppelte aufzustocken, so dass nun ein Budget von 2.250 Euro für ein Gewinnspiel zur Verfügung steht.

Und so geht’s:

Unsere Follower sind dazu aufgerufen, ihr Lieblingsunternehmen, welches vom „Lockdown light“ betroffen ist (Tattoo-Studio, Kosmetik-Salon, Fitnessstudio, Café, die Kneipe um die Ecke etc.), zu unterstützen, indem sie dort z. B. einen Gutschein kaufen, etwas zu Essen bestellen, etc.
Die Quittungen werden anschließend abfotografiert und uns per Mail an gewinnspiel@sparkasse-lippstadt.de zugeschickt. Am 20. Dezember werden daraus 30 Gewinner ermittelt, die von der Sparkasse ebenfalls einen Gutschein von ihrem „Lieblingsunternehmen“ erhalten.

Somit helfen wir als Mitarbeitende der Sparkasse Lippstadt, die heimische Wirtschaft zu unterstützen, damit wir auch nach dem Lockdown eine bunte und belebte Innenstadt erleben können.

Neben unseren allgemeinen geltenden Teilnahmebedingungen der Facebook- und Instragram-Gewinnspiele (http://s.de/1886) ist folgendes zu beachten:

– teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
– es werden nur Bons bzw. Quittungen gewertet, die während des „Gewinnspielzeitraums“ ausgestellt wurden (17.11.2020-20.12.2020)
– es werden nur Bons bzw. Quittungen gewertet, welche sich auf die vom 2. Lockdown betroffenen Geschäfte, Lokale, Unternehmen, Dienstleistungen etc. in unserem Geschäftsgebiet beziehen
– die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt
– alle, durch das Gewinnspiel erhobenen Daten, werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht
– das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook o. Instagram
– je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich
– es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchance zu verwenden
– die Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgelost