Mit dem Jahreswechsel hat sich im Bereich Pflege viel geändert – sowohl für Menschen mit Pflegebedarf als auch für diejenigen, die sich um sie kümmern.
Pflegegrade statt Pflegestufen: Pflegeversicherung bleibt sinnvoll
Zum 1. Januar 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Dadurch erhöhen sich zwar die gesetzlichen Leistungen. Dennoch ist und bleibt die eigene private Vorsorge wichtig. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich einen Grundschutz.
Übersicht der gesetzlichen Pflegeleistungen fürs Pflegeheim:
- Pflegegrad 1: 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Pflegeversicherung: Sinnvoll für jedermann
Verfügen Pflegebedürftige nicht über eine private Pflegeversicherung, müssen sie damit rechnen, dass die restlichen Pflegekosten von ihrem Privatvermögen bezahlt werden, also von der monatlichen Rente, den Ersparnissen oder dem Verkauf der eigenen Immobilie.
Sollten diese nicht oder nur in unzureichendem Maße vorhanden sein, übernimmt zunächst das Sozialamt den Differenzbetrag. Dieses versucht jedoch die Kosten bei den Angehörigen einzufordern. Dies kann je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit zu einem großen finanziellen Mehraufwand für die Angehörigen führen.
Genau dieses wichtige Thema wurde beim Vortrag in der Sparkassen-Filiale Ense am Mittwoch, 22. März 2017 erörtert.
Nach kurzer Begrüßung durch unseren Vorstand Klaus Eickenbusch stellte Pflegeberaterin Jutta Ebert die 5 neuen Pflegestufen und deren Auswirkungen vor. Anschließend informierte Versicherungs-Experte Rüdiger Wiese die Besucher über die finanziellen Folgen von Unfall, Krankheit und Pflege und wie Sie sich davor schützen können.
Beim anschließenden gemeinsamen Imbiss wurde noch viel über das Thema Pflege diskutiert und gesprochen.