13.05.2020

Verantwortungsbewusste Rückkehr zur Normalität

Lockerung der Corona-Maßnahmen

Am 6. Mai haben Bund und Länder über weitere Lockerungen der Einschränkungen im Kampf gegen COVID-19 beraten. Die Verantwortung und die Regelung der Details übernehmen zukünftig die jeweiligen Länder. Wichtige Änderungen betreffen Kontaktregelungen, Sport, Notbetreuung, Geschäfte und Gastronomie. Wir zeigen Ihnen die Neuerungen und was diese für die kommenden Wochen konkret bedeuten.

Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen

Der Druck auf die Bundesregierung war seit Tagen gewachsen. Wirtschaftsvertreter mahnten bereits zur Eile bei den Exit-Strategien aus den Beschränkungen. Viele Menschen sehnen sich nach wochenlanger Isolation nach mehr Freiheit. In einigen Städten demonstrieren Bürger öffentlich dafür. Besonders für Ältere und psychisch Belastete ist die Situation eine besondere Herausforderung. Die Bundesregierung reagierte, nahm in Abstimmung mit den Ländern einige Beschränkungen zurück.

Wichtig: Trotz der nun beschlossenen Lockerungen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger allerdings bewusstmachen, dass die Corona-Krise nicht überstanden ist. Euphorie und Übermut sind fehl am Platz. Die Sorge bleibt, bis es einen Impfstoff oder Medikamente gegen das Virus gibt. Abstands- und Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden, um einen Rückfall und einen damit verbundenen erneuten Shutdown zu vermeiden. Eine zweite, wenn nicht sogar dritte Infektionswelle würde nicht nur die Gesundheit vieler, sondern auch die Wirtschaft schwer schädigen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen:

Die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen der Bürger im öffentlichen Raum sollen bis 5. Juni verlängert werden, um das Risiko der schnellen Verbreitung weiterhin zu senken, Risikogruppen zu schützen und die Einschleppung des Virus in Betriebe zu verhindern. Allerdings dürfen sich künftig auch Personen zweier Haushalte treffen. Somit können sich beispielsweise zwei Paare, zwei Familien oder auch Mitglieder zweier Wohngemeinschaften verabreden – wenn sie den Abstand von mindestens 1,5 Meter zueinander einhalten. Bisher galt die Regelung, dass ein Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person möglich ist.

Geschäfte:

Um die Wirtschaft weiter anzukurbeln, dürfen deutschlandweit alle Geschäfte ohne Quadratmeterbegrenzung wieder öffnen. Voraussetzung ist die strenge Einhaltung des Hygienekonzepts, dazu gehören das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und der Abstandsregelungen. Zudem soll der Zutritt gesteuert werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Details dazu werden die einzelnen Länder festlegen.

Besuchsregeln von Pflegeeinrichtungen:

Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Kliniken lockern ihre strengen Einschränkungen. Demnach wird jedem Bewohner oder Patienten ermöglicht, wiederkehrenden Besuch einer Person zu bekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in der jeweiligen Einrichtung „kein aktives Infektionsgeschehen“ vorliegt, wie Sprecher von Bund und Ländern am 6. Mai betonten.

Breiten- und Freizeitsport:

Gute Nachricht für Sportvereine: Körperliche Betätigungen im Trainingsbetrieb unter freiem Himmel ist wieder möglich. Sie müssen allerdings kontaktlos ausgeübt werden und die Sportler eine Distanz von mindestens 1,5 bis 2 Meter zueinander einhalten. Mannschaftsspiele wie Fußball oder Volleyball sind damit weiterhin verboten. So profitieren zumindest einige Sportarten finanziell von den Änderungen. Auch hier müssen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung, Hygienemaßnahmen wie die Desinfektion von Sportgeräten, eingehalten werden.
Bundesliga: Die 1. und 2. Fußball-Bundesliga können ihre unterbrochene Saison in Form von „Geisterspielen“, also ohne Stadionpublikum, fortsetzen. Der genaue Termin für den Start wird noch bekannt gegeben.

Schulen und Kitas:

Bis zu den Sommerferien soll die schrittweise Rückkehr aller Schülerinnen und Schüler abgeschlossen sein. Die Notbetreuung in den Kitas soll ab spätestens 11. Mai überall ausgeweitet werden.
Folgende Öffnungen sind reine Ländersache: Vor allem viele kleinere Wirtschaftsbetriebe wünschen sich eine schnelle Rückkehr zur Normalität. Die Regelungen, wie und wann Hoch- und Musikschulen, Kitas, Restaurants, Bars, Klubs, Hotels, Theater, Kinos, Frei- und Hallenbäder, Fitnessstudios, Messen, Kosmetikstudios, Spielhallen und Bordelle wieder öffnen, bleibt den Ländern freigestellt. Die Maßnahmen können demnach regional sehr unterschiedlich ausfallen. Auch hier müssen aber die Hygienekonzepte eingehalten werden und die Öffnungen schrittweise erfolgen.

Freiheit ja, aber nur mit Notbremse

Die Lockerungen begleitet die Einführung eines sogenannten Notfallmechanismus bei möglichen regionalen Corona-Ausbrüchen. Dieser ermöglicht eine gewisse zentrale Kontrolle durch Festsetzung von Obergrenzen für Neuinfektionen. Denn weiterhin soll vermieden werden, dass sich zu viele Menschen zu schnell anstecken und das Gesundheitssystem überlasten.

Landkreise und kreisfreie Städte müssen konsequent erneute Beschränkungen einführen, sollten sich innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Menschen pro 100.000 Einwohnern neu infizieren. Das regionale, zielgerichtete und schnelle Eingreifen soll einen Lockdown für das ganze Land verhindern.

Blick in die Zukunft

Die Bundesregierung setzt mit ihren neuen Regelungen auf die große Verantwortung der Länder und der Bevölkerung. Die Lockerungen können die Wirtschaft stärken und vereinfachen das Leben der Menschen. Wir alle wünschen uns wieder mehr soziale Kontakte, gemütliche Restaurantbesuche, die Nase im Biergarten in die Sonne zu halten, ins Kino zu gehen, unbeschwertes Shoppen.

Bisher ist Deutschland vergleichsweise gut durch die Krise gekommen. Wenn wir trotz der Öffnungen weiterhin so diszipliniert und solidarisch bleiben und begreifen, dass wir uns noch eine ganze Weile mit dem Virus auseinandersetzen müssen, werden wir die Corona-Krise auch in Zukunft gut überstehen. Ob die neue Rechnung aufgeht, wird man aber frühestens in ein paar Wochen sehen.