10.07.2017

Was beim Verkauf einer Immobilie beachtet werden sollte

Muss der Wertzuwachs versteuert werden?  

Was beim Verkauf einer Immobilie beachtet werden sollte

 

Ob Scheidung, ein beruflicher Standortwechsel, der Tod des Partners, eine Erbschaft, Krankheit oder auch finanzielle Probleme – die Gründe dafür, dass sich Eigentümer von ihren Immobilien trennen, sind vielfältig. „Häufig  aber ist es auch das Alter“, hat Peter Sterzenbach beobachtet. „Denn wenn die Kinder aus dem Haus sind und das Eigenheim zu groß wird, entscheiden sich immer mehr für eine kleinere Immobilie, die ihren Bedürfnissen und Wünschen besser gerecht wird“, berichtet der Leiter des ImmobilienCenters der Sparkasse Werl.

 

Einen Käufer zu finden, sei derzeit kein allzu großes Problem, denn Häuser und Wohnungen sind angesichts der niedrigen Zinsen sehr gefragt. Bei der Sparkasse haben sich zahlreiche finanzgeprüfte Interessenten vormerken lassen. „Ihnen bieten wir eine Immobilie, die ihre Wünsche erfüllt, sofort auf direktem Weg an“, erläutert Peter Sterzenbach. Dadurch gehe der Verkauf meist ohne viel Aufhebens rasch über die Bühne. „Dem Verkäufer ersparen wir dadurch unnötigen Besichtigungsrummel und er hat auch die Gewähr, dass er es immer mit einem solventen Käufer zu tun hat“, ergänzt er.

 

Der Verkauf der eigenen vier Wände falle vielen Eigentümern nicht so ganz leicht, da das fast immer auch mit einem  Abschied von der liebgewordenen Umgebung verbunden ist. „Allerdings ist er heute im Regelfall wenigstens nicht auch noch mit finanziellen Einbußen verbunden“, erklärt der Immobilienspezialist. Denn Häuser und Wohnungen seien in den vergangenen Jahren kräftig im Wert gestiegen. Es könne jedoch sein, dass dieser Gewinn versteuert werden müsse.

 

Dies sei immer dann der Fall, wenn die Immobilie nicht „eigenen Wohnzwecken“ gedient hat und seit ihrer Anschaffung noch keine zehn Jahre vergangen sind. „Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, die er selbst, der Ehepartner oder ein kindergeldberechtigtes Kind bewohnt, muss den Gewinn aber nicht versteuern“, erläutert Peter Sterzenbach.

 

Dagegen müsse der erzielte Gewinn versteuert werden, wenn die Immobilie vermietet ist und ihr Erwerb noch keine zehn Jahre zurückliegt. Der Immobilien-Spezialist: „Was dann an das Finanzamt gezahlt werden muss, hängt vom persönlichen Einkommenssteuersatz des Verkäufers und der Höhe des Wertzuwachses ab.“ Der steuerpflichtige Gewinn lasse sich durch verschiedene Kostenansätze jedoch zum Teil noch deutlich reduzieren. Und wer seine zuvor vermietete Immobilie im Jahr des Verkaufs und die beiden vorangegangenen Jahre selber genutzt habe, müsse keinen Cent an Steuern für den Wertzuwachs bezahlen. Angesichts der vielen „Fallstricke“ des Steuerrechts empfiehlt  Peter Sterzenbach, sich nicht nur beim Verkauf, sondern auch schon davor auf jeden Fall kompetent beraten zu lassen.

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