22.10.2018

Vorträge „Erben und vererben“

Der Wunsch richtig zu vererben und Streitigkeiten zu vermeiden, ist für viele ein Grund, schon zu Lebzeiten die Vermögensübertragung festzulegen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wer nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, sollte mit einem Testament seine Wünsche regeln. Doch wie macht man es richtig? Und wie beteiligt sich der Staat am Erbe? Oftmals gibt es gute Gründe, Teile seines Vermögens schon vor dem Tod zu übertragen. Wer sich auskennt, kann die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und seine Erben begünstigen.

Um Sie umfassend zum Thema „Erben und vererben“ zu informieren, wird Frau Delia Jurgeleit, Rechtsanwältin aus Meerbusch, zu drei Vorträgen nach Lippstadt, Erwitte und Warstein kommen.

Die Vorträge, zu denen wir Sie herzlich einladen, finden an folgenden Terminen und Orten statt:

Dienstag, 6. November 2018, Lippstadt, Filiale Zentrum, Spielplatzstr. 10
Mittwoch, 7. November 2018, Erwitte, Hotel Büker, Am Markt 14 (verlegt von der Filiale Erwitte)
Donnerstag, 8. November 2018, Warstein, Haus Mues

Beginn ist jeweils um 18:30 Uhr und die Vorträge dauern etwa 60 Minuten. Frau Jurgeleit wird Ihnen Informationen zu folgenden Themen geben:

√ Gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Testament, Pflichtteilsrecht

√ Der letzte Wille: Form, Inhalt, Wirkung

√ Schenken statt vererben: wie oft, wie viel, an wen?

√ Bei der eigenen Erbschaft den Nachlass prüfen, verwalten und teilen

√ Erbschaftssteuer: die Beteiligung des Fiskus

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bitte per E-Mail an. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Antwort mit, mit wie viel Personen und an welchem der Vorträge Sie teilnehmen möchten.

Der Besuch der Vorträge ist natürlich kostenlos.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!